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Unterrichtung
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften (GBl. 2025 Nr. 117 vom 02.12.2025) am 3. Dezember 2025 unterrichtet das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa nach § 90 Abs. 2 PolG die Öffentlichkeit jährlich über die Anzahl besonders eingriffsintensiver präventivpolizeilicher Maßnahmen der verdeckten Datenerhebung sowie Datenübermittlungen im internationalen Bereich (§§ 47a, 49, 50, 53, 54, 55 Abs. 1 und 61 PolG). Die nachfolgende Darstellung bezieht sich auf das Berichtsjahr 2025.
Statistik zu Maßnahmen nach § 90 Abs. 2 PolG im Jahr 2025
| Art der Maßnahme | Anzahl der Maßnahmen | Anlass / Art der Gefahr | Anzahl der betroffenen Personen / Anschlussinhaber | Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| Automatisierte Datenanalyse gem. § 47a PolG |
0 | 0 | ||
| Längerfristige Observation gem. § 49 Abs. 2 Nr. 1 PolG |
16 | 16 | ||
| Bildaufnahmen gem. § 49 Abs. 2 Nr. 2a PolG |
14 | 14 | ||
| Tonaufnahmen gem. § 49 Abs. 2 Nr. 2b PolG |
1 | 1 | ||
| Technische Observationsmittel gem. § 49 Abs. 2 Nr. 3 PolG |
10 | 10 | ||
| Einsatz von Verdeckten Ermittlern gem. § 49 Abs. 2 Nr. 4 PolG |
2 | 2 | ||
| Einsatz von Vertrauensperson gem. § 49 Abs. 2 Nr. 5 PolG |
8 | 8 | ||
| Bildaufnahmen in/aus Wohnungen gem. § 50 Abs. 1 PolG |
1 | 1 | ||
| Tonaufnahmen in/aus Wohnungen gem. § 50 Abs. 1 PolG |
0 | 0 | ||
| Einsatz technischer Mittel zur Datenerhebung in/aus Wohnungen ausschließlich zur Sicherung der bei einem polizeilichen Einsatz tätigen Personen gem. § 50 Abs. 1 i.V.m. § 50 Abs. 5 S. 4 PolG |
0 | 0 | ||
| Erhebung von Telekommunikations- verkehrsdaten und Nutzungsdaten gem. § 53 PolG |
930 | 366 Ermittlungen des Aufenthaltsorts einer vermissten, suizidgefährdeten oder hilflosen Person (Handyortungen), 91 Ermittlungen des Aufenthaltsorts einer vermissten, suizidgefährdeten oder hilflosen Person (Lokalisierungen auf Grundlage von IP-Adressen), 473 umfassende Verkehrsdaten- erhebungen (Verkehrsdatenausleitung in Echtzeit) |
930 | |
| Überwachung der Telekommunikation gem. § 54 Abs. 1 PolG |
31 | 17 Bereich Staatsschutz, 6 Entführungslagen, 5 rückfallgefährdete Sexualstraftäter, 2 Vermisstensachen, 1 Amokandrohung |
14 | Die Maßnahmen erfolgten in 10 Gefahrenkomplexen. Es können sich mehrere Maßnahmen innerhalb eines Gefahrenkomplexes gegen einen Anschluss- inhaber richten. |
| Überwachung der Telekommunikation („Quellen-TKÜ“) gem. § 54 Abs. 2 PolG |
0 | 0 | ||
| Einsatz technischer Mittel („IMSI-Catcher“) zur Standortermittlung gem. § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 PolG |
42 | 1 Bereich Staatsschutz, 39 Vermisstensachen, 2 Bedrohungslagen |
42 | |
| Einsatz technischer Mittel („IMSI-Catcher“) zur Kennungsermittlung gem. § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 PolG |
3 | 2 Bereich Staatsschutz, 1 Bedrohungslage |
3 | |
| Datenübermittlung im internationalen Bereich gem. § 61 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 PolG |
8 | 5 Erkenntnisanfragen, 3 Identitätsfeststellungen |
8 |