Wirtschaftskriminalität und Korruption

Wirtschaftskriminalität

Die Wirtschaftskriminalität steigt zwar um 7,6 Prozent von 5.524 auf 5.944 Fälle an, bleibt jedoch unter dem Zehnjahresmittelwert von rund 6.800 Fällen. Die Fallzahlen schwanken stark, da einzelne Verfahren mehrere Hundert oder sogar Tausende Einzelfälle umfassen.

Icon mit Geldschein

Der entstandene Schaden nimmt um 3,9 Prozent auf 275,6 Millionen Euro zu. Obwohl Wirtschaftskriminalität nur rund ein Prozent aller Straftaten ausmacht, entfällt mit 36,5 Prozent mehr als ein Drittel des Gesamtschadens auf dieses Deliktsfeld. Insbesondere der Subventionsbetrug nimmt zu und erreicht mit 37 Millionen Euro den höchsten Vermögensschaden im vergangenen Jahrzehnt. Hauptursache für den Anstieg ist eine intensivierte Bearbeitung von Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Corona-Soforthilfen, die seit Beginn der Einführung dieser Hilfen anhält.

Im Bereich Anlagebetrug sind 505 Fälle mit einem Schaden von 29,8 Million Euro erfasst. In der Auslands-PKS sind es 5.226 Fälle. Der dazugehörige Schaden steigt gegenüber dem Vorjahr um 94,4 Prozent auf 193,4 Million Euro. Haupttreiber dieser Entwicklung ist das Phänomen Cybertrading Fraud.

Wirtschaftskriminalität – Fallzahlen und Schaden

Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Differenz
absolut in %
Straftaten gesamt 7.880 6.479 10.331 8.655 10.624 5.003 3.545 4.053 5.524 5.944 + 420
+ 7,6
Betrugsdelikte gesamt 4.063 3.206 6.174 5.135 7.132 2.333 1.316 1.568 2.464 2.516 + 52 + 2,1
Vermögensschaden in Mio. Euro 469,0 358,0 395,4 535,7 337,4 276,9 219,3 618,2 265,2 275,6 + 10,3 + 3,9
Interview Thomas Strobl Verkehrssicherheit
Picture alliance/dpa: Lichtgut, Leif Piechowski

»In Baden-Württemberg gehen wir mit Nachdruck gegen organisierte Banden und Wirtschaftskriminelle vor. Unsere Ermittlungserfolge sprechen hier für sich. Wenn die Täter immer gewiefter vorgehen und sich auf internationaler Ebene zusehends verflechten, halten wir mit einer engen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden dagegen. Die neu gegründete, behördenübergreifende Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg steht exemplarisch dafür, wie wir die Kräfte bündeln, um den kriminellen Machenschaften Einhalt zu bieten.«

Innenminister Thomas Strobl

Cybertrading Fraud

Cybertradingbetrug ist eine Form des Anlagebetrugs nach Paragraf 263 Strafgesetzbuch, bei welcher die Geschädigten durch die Täterinnen beziehungsweise Täter zu Zahlungen für vermeintliche Investitionen in Finanzprodukte im Internet verleitet werden. Eine tatsächliche Geldanlage erfolgt täterseitig jedoch nicht.

Prävention Betrug beim Online-Trading

Beim digitalen Finanzhandel ist Vorsicht geboten: Betrügerinnen und Betrüger locken mit hohen Renditen bei minimalem Risiko. Oft beginnt die Kontaktaufnahme mit kleinen Beträgen ab 250 Euro, schrittweise werden die Betroffenen jedoch zu höheren Einzahlungen verleitet – bis sie schließlich am Ende ihr gesamtes Kapital verlieren. Die Polizei informiert regelmäßig über diese Betrugsform, unter anderem über ihre Social-Media-Kanäle und einem praxisorientierten Infoblatt.

Korruption

Korruptionsdelikte steigen im Vergleich zum Vorjahr von 64 Fällen um 9 auf 73 Fälle und liegen damit etwas über dem Zehnjahresmittelwert von 68 Fällen.

Was ist Korruption?

Korruption bedeutet den Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil. Eine verbindliche Definition des Begriffs Korruption existiert allerdings nicht.

Kerndelikte der Korruption sind die Bestechlichkeit und Bestechung sowie die Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Unrechtmäßige und unlautere Vorteile können beispielweise durch Geldzahlungen und Rabatte, Arbeits- und Dienstleistungen, Sachzuwendungen, Urlaubsreisen sowie Weitergabe behörden- oder firmeninterner Informationen gewährt werden.

Für die Prävention und Bekämpfung von Korruption existiert seit dem Jahr 1996 beim Landeskriminalamt die „Koordinierungsgruppe Korruptionsbekämpfung“. Ihre Aufgabe ist es, die Zusammenarbeit aller Akteure und Stellen, die mit der Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption befasst sind, zu fördern. Ziel ist es, Korruptionshandlungen aufzudecken und ein wirksames und nachhaltiges Vorgehen gegen Korruption sicherzustellen und auszubauen.

Das Land Baden-Württemberg hat bereits im Jahr 2009 einen unabhängigen Vertrauensanwalt beauftragt, der als Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigte sowie Geschäftspartnerinnen und -partner der Landesverwaltung zur Verfügung steht. Er nimmt Hinweise auf mögliche Korruptionsstraftaten vertraulich entgegen und dient als Meldestelle gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Verdachtsmeldungen anonym über das Hinweisgebersystem „BKMS® Incident Reporting“ (BKMS®) einzureichen.