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Vermögens- und Fälschungsdelikte
Die Vermögens- und Fälschungsdelikte umfassen 102.777 Fälle und bilden damit knapp ein Fünftel aller registrierten Straftaten ab. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang von 7,5 Prozent. Die Vermögens- und Fälschungsdelikte erreichen damit den zweitniedrigsten Wert der vergangenen zehn Jahre. Knapp zwei Drittel dieser Fälle werden aufgeklärt.
Den Schwerpunkt bilden Betrugsdelikte, die mit einem Anteil von rund drei Viertel das Fallaufkommen dominieren. Diese sind auch ursächlich für den Rückgang, insbesondere das Erschleichen von Leistungen geht um 18,7 Prozent zurück.
Diese Entwicklung spiegelt sich nicht im verursachten Vermögensschaden wider, der mit rund 409,4 Millionen Euro auf dem Vorjahresniveau liegt, davon entfallen 297,8 Millionen Euro auf den Bereich des Betrugs. Auslandserfasste Vermögens- und Fälschungsdelikte machen mit 84.006 Fällen etwa 86 Prozent der gesamten Auslandsstraftaten aus. Der dadurch entstandene Vermögensschaden beträgt 317,4 Millionen Euro.
Die Aufklärungsquote bei Auslandstaten bleibt niedrig. Die Täterinnen und Täter agieren häufig aus Staaten heraus, in denen eine Kooperation mit deutschen Behörden nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.