Vermögens- und Fälschungsdelikte

Die Vermögens- und Fälschungsdelikte umfassen 102.777 Fälle und bilden damit knapp ein Fünftel aller registrierten Straftaten ab. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang von 7,5 Prozent. Die Vermögens- und Fälschungsdelikte erreichen damit den zweitniedrigsten Wert der vergangenen zehn Jahre. Knapp zwei Drittel dieser Fälle werden aufgeklärt.

Icon mit Lupe und Geldscheinen

Den Schwerpunkt bilden Betrugsdelikte, die mit einem Anteil von rund drei Viertel das Fallaufkommen dominieren. Diese sind auch ursächlich für den Rückgang, insbesondere das Erschleichen von Leistungen geht um 18,7 Prozent zurück.
Diese Entwicklung spiegelt sich nicht im verursachten Vermögensschaden wider, der mit rund 409,4 Millionen Euro auf dem Vorjahresniveau liegt, davon entfallen 297,8 Millionen Euro auf den Bereich des Betrugs. Auslandserfasste Vermögens- und Fälschungsdelikte machen mit 84.006 Fällen etwa 86 Prozent der gesamten Auslandsstraftaten aus. Der dadurch entstandene Vermögensschaden beträgt 317,4 Millionen Euro.
Die Aufklärungsquote bei Auslandstaten bleibt niedrig. Die Täterinnen und Täter agieren häufig aus Staaten heraus, in denen eine Kooperation mit deutschen Behörden nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.

Betrügerische Anrufstraftaten

Betrugsdelikte mit Ursprung in ausländischen Callcentern breiten sich weiter aus. Die Tatvarianten Falscher Polizeibeamter, Enkeltrick und Schockanruf steigen an – sowohl bei den Fallzahlen als auch bei den Schadenssummen.

Die Täterinnen und Täter verfeinern ihre Legenden und Taktiken fortlaufend und passen sie situationsbedingt an.

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Teilweise erstreckt sich die Tat über mehrere Tage, wobei das Opfer in den Glauben versetzt wird, an Ermittlungen der Polizei mitzuwirken. Durch die Kombination der Tatvariationen Falscher Polizeibeamter und Falscher Bankmitarbeiter geraten auch zunehmend jüngere Menschen in den Fokus der Täterinnen und Täter. Die als Bankanstellte auftretenden Kriminellen behaupten beispielsweise, irrtümliche Abbuchungen rückgängig machen zu müssen. Damit gelangen sie an sensible Daten und können Transaktionen durchführen. In anderen Fällen wird die vermeintlich defekte Bankkarte samt PIN direkt beim Opfer zu Hause abgeholt.

Prävention Telefonbetrug

Opfer von Betrug am Telefon erleiden nicht nur erhebliche finanzielle Verluste, sondern häufig auch schwerwiegende psychische Belastungen. Deshalb setzt die Polizei auf gezielte Maßnahmen zur Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Banken. Im Mittelpunkt stehen Informationen zu aktuellen Vorgehensweisen und klare Handlungsempfehlungen für den Ernstfall.

Anrufstraftaten – Fallzahlen

Anrufstraftaten – Schaden

Anrufstraftaten – phänomenologische Verteilung

Interview Thomas Strobl Politisch Motivierte Kriminalitaet
Picture alliance/dpa: Lichtgut, Leif Piechowski

»Betrügerische Straftaten über das Telefon – ob falscher Polizeibeamter, Enkeltrick oder klassische Schockanrufe – sind eine äußerst hinterhältige Art krimineller Gruppierungen, gerade ältere Menschen um ihr Erspartes zu bringen. Dabei lassen sich die Betrüger immer wieder neue Tricks einfallen, um die arglosen Opfer zu täuschen. Die Täter sind zum Teil hochprofessionell organisiert. Wir gehen, international vernetzt und über Landesgrenzen hinweg, konsequent gegen die Täter vor und setzen gleichzeitig auf intensive Aufklärungsarbeit bei den Menschen im Land.«

Innenminister Thomas Strobl

Projekt Callcenterbetrug, Enkeltrick, Schockanruf (CESA)

Bereits vor Ablauf der Projektlaufzeit können die gesteckten Ziele für das Projekt Callcenterbetrug, Enkeltrick, Schockanrufe – kurz: CESA – unter Leitung des Landeskriminalamtes umfassend erreicht werden. Ziel ist die nachhaltige Zerschlagung der Gruppierungen im Phänomenbereich Enkeltrick und Schockanruf.
Das inzwischen bundesweit etablierte Netzwerk von 24 polizeilichen Fachdienststellen aus dreizehn Ländern, dem Bundeskriminalamt, einer breiten justiziellen Beteiligung von elf Staatsanwaltschaften aus zehn Ländern, sowie den Partnern Europol und der polnischen Polizei kann umfangreiche strategische und operative Erfolge vorweisen.
Das Projekt begleitet und fördert 16 Umfangsverfahren gegen betrügerische Callcenter-Betreiber und unterstützt die Ermittlungen bundesweit mit Software- und Datenbankanwendungen. Durch den systematischen Aufbau belastbarer Kooperationsstrukturen konnten zahlreiche Callcenter, insbesondere in Polen, zerschlagen werden. Bundesweite umfangreiche und zielgruppengerechte Präventionskampagnen, die über etablierte Präventionsstrukturen dauerhaft verfügbar bleiben, ergänzen das Maßnahmenpaket. Dazu zählen neben Kampagnen im öffentlichen Raum auch elektronische Lernanwendungen für Bankmitarbeitende, um das mögliche Tatgeschehen erkennen und geeignet unterbrechen zu können. Alle Präventionskampagnen werden derzeit auch den deutschsprachigen Ländern zur Nutzung angeboten.

Weiterentwicklung der Polizeilichen Kriminalstatistik im Bereich betrügerischer Anrufstraftaten

Mit dem Ziel, das Gesamtaufkommen aller Straftaten darzustellen, setzt Baden-Württemberg seit dem Jahr 2020 eine bundeseinheitliche statistische Weiterentwicklung zur perspektivischen Ergänzung der Inlandstaten-Statistik um. Diese konkretisiert insbesondere die Erfassung von Straftaten, bei denen sich der Handlungsort der Täterschaft im Ausland befindet oder unbekannt ist, während der Schaden in Deutschland eintritt. Seither erfolgt die Erfassung von Auslandsstraftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik-Ausland. Mit konkretisierten Erfassungskriterien ist es möglich, eine passgenaue Differenzierung der zugrundeliegenden Fälle abzubilden. Nachdem zunächst betrügerische Anrufstraftaten auswertbar sind, steht ab dem Berichtsjahr 2024 eine bundesweit belastbare Polizeiliche Kriminalstatistik-Ausland mit Daten aller definierten auslandserfassten Straftaten zur Verfügung.

Illegales Glücksspiel

Im Bereich des illegalen Glücksspiels sinken die Fallzahlen – entgegen dem Trend der beiden letzten Jahre – um rund ein Drittel, verbleiben jedoch mit 470 Fällen weiterhin auf hohem Niveau. Sogenannte Fun-Game- beziehungsweise Fun-4Four-Geräte treiben die anhaltend hohe Aktivität in diesem Deliktsbereich weiter an. Diese Angebote geben sich nach außen nicht selten als erlaubnisfreie Unterhaltungs- oder Geschicklichkeitsspiele aus, ermöglichen jedoch in der Praxis widerrechtlich, erspielte Punkte oder interne Währungen in Euro umzuwandeln und auszahlen zu lassen. Den Betreibern solcher Automaten erleichtert dies die Steuerhinterziehung. Zudem unterlaufen sie mangels Begrenzung zum Beispiel bei Spielzeiten, Gewinn und Verlust spieler- und jugendschützende Vorgaben, wodurch sie die Entstehung von Spielsucht fördern.

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