Straftaten im öffentlichen Raum

Die Menschen sollen in Baden-Württemberg sicher sein und sich auch sicher fühlen – und das nicht nur im eigenen Zuhause, sondern auch auf Straßen, Plätzen, in Parks, Unterführungen und öffentlichen Verkehrsmitteln.

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Vor allem Gewaltdelikte im öffentlichen Raum beeinträchtigen massiv das Sicherheitsgefühl der Menschen. Daher ist die Sicherheit im öffentlichen Raum ein fortgesetzter Handlungsschwerpunkt von Politik und Polizei. Und das zeigt Wirkung: Im Jahr 2025 gehen die Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße im öffentlichen Raum um 7,6 Prozent auf 222.897 Straftaten zurück.

Das sind über 18.000 Straftaten weniger als im Vorjahr. Ohne die Corona-bedingten Einschränkungen in 2020 und 2021 ist dies der niedrigste Wert in den vergangenen zehn Jahren. Ausgehend vom Jahr 2016 mit rund 255.000 Fällen beträgt der Rückgang rund 12,5 Prozent.

Dies entspricht rund 32.000 Straftaten. Etwa zwei Drittel der Allgemeinkriminalität im öffentlichen Raum entfällt auf drei Deliktsarten: Diebstahlsdelikte mit rund 26 Prozent, Vermögens- und Fälschungsdelikte mit rund 21 Prozent sowie Sachbeschädigungen mit rund 16 Prozent. Die das Sicherheitsgefühl beeinflussenden Straftaten der Aggressionsdelikte machen rund 13 Prozent, der darin enthaltene (qualitative) Anteil der Gewaltkriminalität rund vier Prozent, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung rund ein Prozent und Messerangriffe ein halbes Prozent aus. Erfreulicherweise sind in allen vorgenannten Deliktsfeldern im Jahr 2025 Rückgänge zu verzeichnen.

Die Zahl der Tatverdächtigen von Straftaten ohne Verstöße gegen das Ausländerrecht im öffentlichen Raum nimmt um 5,9 Prozent auf 93.523 ab. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt bei 45 Prozent.
Die Zahl der Opfer im öffentlichen Raum liegt mit 58.286 in etwa auf Vorjahresniveau. Zwei Drittel der Opfer sind männlich.

Straftaten im öffentlichen Personenverkehr nehmen um 10,7 Prozent auf 76.779 Fälle ab. Die Hälfte der Straftaten entfällt auf die beiden Deliktsfelder ausländerrechtlicher Verstöße und Beförderungserschleichung in Verkehrsmitteln.

Fahndungs- und Sicherheitstag im Zusammenhang mit der länderübergreifenden Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum

Im Schulterschluss mit den Polizeien der Länder Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland findet am 13. Mai 2025 der achte länderübergreifende Fahndungs- und Sicherheitstag zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum statt. Allein in Baden-Württemberg kontrolliert die Polizei, unterstützt von Einsatzkräften der Bundespolizei, des Zolls, der Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Steuerfahndung sowie der Justiz und der Ausländerbehörden, rund 11.000 Personen, 5.000 Fahrzeuge sowie 10.400 Dokumente. Sie registrieren mehr als 2.200 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Ferner nehmen sie 26 Personen vorläufig fest, vollstrecken 37 Haftbefehle und nehmen 30 gefährliche Gegenstände und Waffen – darunter 16 Messer – in Verwahrung.

Interview Thomas Strobl Wirtschaftskriminalitaet
Picture alliance/dpa: Lichtgut, Leif Piechowski

»Mit der Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum stärken wir die Sicherheit auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Einen besonderen Schwerpunkt haben wir in diesem Jahr bei den Kontrollen auf Messer gesetzt. Das ist wichtig, denn Messerangriffe können das Sicherheitsgefühl der Menschen nachhaltig beeinträchtigen. Jedes sichergestellte Messer und jede sichergestellte Waffe ist ein Sicherheitsgewinn. Die Menschen in Baden-Württemberg sollen sicher sein und sich auch sicher fühlen – auch auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in Parks und Grünanlagen. Mein Dank gilt den eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie allen beteiligten Kräften für die geleistete Arbeit.«

Innenminister Thomas Strobl

Unterstützungs- und Brennpunkteinsätze

Zur zielgerichteten Kriminalitätsbekämpfung und zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung setzt die Polizei Baden-Württemberg auch im Jahr 2025 weiterhin auf das bewährte Instrument der Brennpunkt-, Schwerpunkt- und Unterstützungseinsätze, sofern aktuelle örtliche Häufungen von Gefahrenlagen oder Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auftreten. Die Polizei leistet dabei rund 324.600 Einsatzstunden und somit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der Sicherheit im öffentlichen Raum sowie des Sicherheitsempfindens der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg.

Straftaten in Freibädern

Straftaten, vor allem gewalttätige Auseinandersetzungen in Freibädern führen regelmäßig zu intensiven öffentlichen Diskussionen, da diese den Freizeitwert und die Sicherheit der Badegäste – darunter Familien mit Kindern – empfindlich beeinträchtigen. Häufig werden Aufnahmen der Vorfälle in sozialen Netzwerken verbreitet.

Die Straftaten in Freibädern steigen im Jahr 2025 ausgehend vom Zehnjahrestiefstwert des Vorjahres um 4,2 Prozent auf 947 Fälle, was ohne die beiden Corona-Jahre 2020 und 2021 dem zweitniedrigsten Stand der vergangenen zehn Jahre entspricht. Im Vergleich zum letztmaligen Höchstwert in der Zehnjahresbetrachtung sind die Fallzahlen von 1.530 Fällen im Jahr 2016 bis zum Jahr 2025 um 38,1 Prozent gesunken. Das sind fast 600 Straftaten in Freibädern weniger. Bei der Hälfte der im Jahr 2025 registrierten Straftaten handelt es sich um Diebstahls-, bei rund 14 Prozent um Körperverletzungsdelikte. Sexualstraftaten machen mit landesweit 66 Fällen anteilig sieben Prozent aus, das sind vier Taten mehr als im Vorjahr. 86,4 Prozent davon werden aufgeklärt. Von den insgesamt 491 Tatverdächtigen sind 384 männlich. Vor allem Erwachsene ab 30 Jahren und Jugendliche werden als Tatverdächtige registriert. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger liegt bei 44,4 Prozent. Von den 306 Opfern werden 119 leicht verletzt.

Aggressionsdelikte und Fälle der Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum / im öffentlichen Personenverkehr

Sie sind durch gewaltsames Verhalten gekennzeichnet, zielen darauf ab, anderen Personen körperlichen Schaden zuzufügen und haben daher erheblichen Einfluss auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Die Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum als (qualitativer) Teil der Aggressionsdelikte sinkt um 6,2 Prozent auf 9.612 Fälle. Bei rund drei Viertel der Fälle handelt es sich um gefährliche und schwere Körperverletzungen, bei jedem fünften Fall um ein Raubdelikt.

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Obwohl Gewaltkriminalität weniger als vier Prozent aller Straftaten im öffentlichen Raum ausmacht, hat sie oft erhebliche Folgen für die Opfer. Daher liegt der Fokus der Polizei neben den Ermittlungen gleichermaßen auf Prävention. Die Aufklärungsquote beträgt 71,5 Prozent.
Die Zahl der Tatverdächtigen bei Gewaltkriminalität sinkt um 6,9 Prozent auf 9.548 Personen. Besonders der Rückgang bei der Altersgruppe der Jugendlichen fällt mit 11,8 Prozent ins Gewicht. Entgegen diesem Trend steigt die Zahl bei der Altersgruppe der Kinder im fünften Jahr in Folge auf insgesamt 635 Tatverdächtige. Die Zahl der Opfer sinkt um 8,4 Prozent auf 11.585. Die Verteilung von deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen ist nahezu paritätisch.

Aggressionsdelikte im öffentlichen Raum gehen im Jahr 2025 um 3,5 Prozent auf 28.556 Fälle zurück. Die Polizei klärt mit mehr als acht von zehn Fällen überdurchschnittlich viele dieser Taten auf. Bei sechs von zehn Aggressionsdelikten handelt es sich um vorsätzliche leichte beziehungsweise einfache Körperverletzungsdelikte.
Die Zahl der Tatverdächtigen sinkt um 2,9 Prozent auf 24.162 Personen. Mit Ausnahme der Altersgruppe der Kinder, deren Zahl um sieben Prozent steigt, ist in allen übrigen Altersgruppen ein Rückgang zu verzeichnen. Rund 44 Prozent der Tatverdächtigen besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Über die Hälfte der Opfer von Aggressionsdelikten erleidet eine vorsätzliche leichte beziehungsweise einfache Körperverletzung. Drei Viertel der Opfer sind männlich. In den meisten Fällen besteht keine persönliche Beziehung zwischen Opfer und Täter. Mit rund 95 Prozent wird der weit überwiegende Teil der Opfer nicht oder nur leicht verletzt. Allerdings verlieren 14 Personen ihr Leben. 624 Personen werden schwer verletzt.

Im öffentlichen Personenverkehr sinken Aggressionsdelikte um 7,5 Prozent auf 5.381 Fälle. Mehr als acht von zehn dieser Fälle klärt die Polizei auf. Die Zahl der Tatverdächtigen verringert sich um 4,5 Prozent.

Was sind Aggressionsdelikte?

Aggressionsdelikte umfassen die Gewaltkriminalität, vorsätzliche leichte beziehungsweise einfache Körperverletzungen und ab dem Jahr 2018 den tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte.
Zur Gewaltkriminalität zählen Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung sowie sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge, Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, gefährliche sowie schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Verstümmelung weiblicher Genitalien, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Angriff auf den Luft- und Seeverkehr.

Aggressionsdelikte und Fälle der Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum (i. ö. R.) / im öffentlichen Personenverkehr (i. ÖPV) – Fallzahlen

Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Differenz
absolut in %
Aggressionsdelikte i. ö. R 26.438 26.089 27.444 26.856 25.313 21.598 26.779 29.206 29.587 28.556 - 1.031 - 3,5
Gewaltkriminalität i. ö. R. 9.106 8.768 8.911 8.212 8.215 7.101 8.995 10.101 10.247 9.612 - 635 - 6,2
vorsätzliche leichte
Körperverletzung i. ö. R.
17.332 17.321 17.327 17.242 15.765 13.231 16.378 17.551 17.912 17.488 - 424 - 2,4

Aggressionsdelikte i. ÖPV 4.227 4.523 4.646 4.772 4.502 3.830 5.035 5.404 5.815 5.381 - 434 - 7,5
Gewaltkriminalität i. ÖPV 1.358 1.441 1.375 1.323 1.404 1.201 1.620 1.701 1.861 1.670 - 191 - 10,3
vorsätzliche leichte
Körperverletzung i. ÖPV
2.869 3.082 3.016 3.142 2.797 2.335 3.133 3.355 3.612 3.363 - 249 - 6,9

Aggressionsdelikte i. ö. R. / i. ÖPV – Tatverdächtige

Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Differenz
absolut in %
Tatverdächtige gesamt –
Aggressionsdelikte i. ö. R.
22.167 22.189 23.332 22.835 21.985 18.425 22.301 24.395 24.871 24.162 - 709 - 2,9
deutsch 13.888 13.689 14.314 14.304 13.368 11.302 13.496 14.249 13.987 13.570 - 417 - 3,0
nichtdeutsch 8.279 8.500 9.018 8.531 8.617 7.123 8.805 10.146 10.884 10.592 - 292 - 2,7

Tatverdächtige gesamt –
Aggressionsdelikte i. ÖPV
3.558 3.913 4.037 4.060 3.879 3.213 4.080 4.414 4.853 4.633 - 220 - 4,5
deutsch 2.089 2.235 2.190 2.305 2.135 1.864 2.285 2.351 2.387 2.238 - 149 - 6,2
nichtdeutsch 1.469 1.678 1.847 1.755 1.744 1.349 1.795 2.063 2.466 2.395 - 71 - 2,9

Messerangriffe im öffentlichen Raum

Mit einem Messer kann ein Konflikt binnen Sekunden lebensbedrohlich werden. 41,3 Prozent aller Messerangriffe ereignen sich im öffentlichen Raum. Ihre Anzahl sinkt im Jahr 2025 um elf Prozent auf 1.190 Fälle. Messerangriffe finden insbesondere im Zusammenhang mit Bedrohungen, Körperverletzungs- und Raubdelikten statt. Von den 1.148 Tatverdächtigen bei Messerangriffen sind 94,1 Prozent männlich. Am stärksten ist die Altersgruppe von Erwachsenen zwischen 21 und 29 Jahren vertreten. Es folgen Erwachsene im Alter zwischen 30 und 39 Jahren, Jugendliche und Heranwachsende. 56,4 Prozent der Tatverdächtigen ist nichtdeutsch; 37,3 Prozent dieser Personen ist asylsuchend oder geflüchtet.

Icon mit Messer und Baum daneben

Unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen fallen insbesondere Personen mit syrischer, türkischer und afghanischer Staatsangehörigkeit auf. Mit 134 tatverdächtigen Syrern stellen sie den größten Anteil von 20,7 Prozent unter den Nichtdeutschen.

Angriffe mit sogenannter scharfer Gewalt können zu schweren, lebensgefährlichen und tödlichen Verletzungen führen. Von insgesamt 1.480 Opfern werden 103 schwer verletzt, zwei Menschen verlieren ihr Leben. In der Mehrzahl der Fälle kennen die Opfer den Täter beziehungsweise die Täterin nicht. Unter den 673 nichtdeutschen Opfern finden sich – entsprechend der Verteilung bei den Tatverdächtigen – vor allem Personen mit syrischer, türkischer und afghanischer Staatsangehörigkeit.

Waffen- und Messerverbote

Bereits im Oktober 2022 hat das Land Baden-Württemberg die rechtlichen Möglichkeiten zur Einrichtung von Waffen- und Messerverbotszonen durch die Kreispolizeibehörden geschaffen. Bislang (Stand: 23. Januar 2026) haben die Städte Stuttgart, Mannheim, Heilbronn, Heidelberg, Ulm, Freiburg, Karlsruhe und Göppingen von der Ermächtigung zur Einrichtung von Waffen- und Messerverbotszonen Gebrauch gemacht.

Durch die Verordnung des Innenministeriums zur Änderung der Waffenverbotszonensubdelegations­verordnung vom 24. Juli 2025 werden die am 31. Oktober 2024 durch das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getretenen Waffenrechtsänderungen im Hinblick auf Waffen- und Messerverbotszonen in Baden-Württemberg umgesetzt. Dadurch werden die Kreispolizeibehörden ermächtigt, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, an bestimmten öffentlichen Orten auch Verbotszonen mit absoluten Messerführensverboten einzurichten, losgelöst von der Art des Messers und der Klingenlänge. Nach der zuvor geltenden Gesetzeslage war lediglich das Führen von Messern mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter an bestimmten öffentlichen Orten beschränkt oder verboten. Im Dezember 2024 erhält der Polizeivollzugsdienst verdachtsunabhängige Kontrollbefugnisse zur Durchsetzung gesetzlicher Waffen- und Messerführensverbote unter anderem bei öffentlichen Veranstaltungen sowie innerhalb von Waffen- und Messerverbotszonen der Länder.

Im Juli 2025 wird zudem das Führen von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg verboten. Die Verordnung sieht jedoch auch Ausnahmen von dem Führensverbot vor. So sind beispielsweise Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr sowie des Zivil- und Katastrophenschutzes im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit von dem Verbot ausgenommen. Von dem Verbot ausgenommen sind zudem Personen, die ein Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen befördern.

Interview Thomas Strobl Verkehrssicherheit
Picture alliance/dpa: Lichtgut, Leif Piechowski

»Das Waffen- und Messerführensverbot in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs ist ein weiterer wichtiger Baustein, um die Sicherheit der Menschen in Baden-Württemberg zu erhöhen. Gerade im ÖPNV, wo viele Menschen auf engstem Raum zusammenkommen, haben Waffen und Messer absolut nichts verloren. Mit der beschlossenen Verordnung werden wir die Gefahr von Waffen- und Messerdelikten weiter eindämmen. Wir setzen die Vorgaben mit Augenmaß um. Jede Waffe und jedes Messer weniger ist ein Sicherheitsgewinn.«

Innenminister Thomas Strobl

Sexualstraftaten im öffentlichen Raum

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung machen rund ein Prozent aller Straftaten im öffentlichen Raum aus. Auch diese gehen im öffentlichen Raum deutlich um 9,3 Prozent von 3.383 auf 3.067 Straftaten zurück. Eine verstärkte Aufklärung und Präventionsmaßnahmen dürften zu dieser Entwicklung beigetragen haben.
Nach einem starken Anstieg im Vorjahr sinken exhibitionistische Handlungen um 7,7 Prozent von 862 auf 796 Fälle. Die Fälle sexueller Belästigung nehmen um 5,2 Prozent ab. Nahezu jedes dritte Sexualdelikt im öffentlichen Raum ist eine sexuelle Belästigung. Die Verbreitung pornografischer Inhalte geht deutlich um 17,1 Prozent auf 486 Fälle zurück. Dies ist möglicherweise auf eine gesteigerte Medienkompetenz zurückzuführen.

Icon Sexualstraftaten Im Oeffentlichen Raum

Korrelierend zu den Straftaten sinkt auch die Zahl der Tatverdächtigen um 8,8 Prozent auf 1.988. Davon sind 42,5 Prozent nichtdeutsch, 30 Prozent hiervon sind Asylbewerberinnen, Asylbewerber oder Geflüchtete. Der größte Anteil der Tatverdächtigen ist über 29 Jahre alt. Etwa jeder fünfte Tatverdächtige steht bei der Tat unter Alkoholeinfluss.

Mit einem Rückgang um 8,5 Prozent von 3.106 auf 2.843 Opfer werden 263 Menschen weniger Opfer eines Sexualdeliktes. 85,4 Prozent der Opfer sind weiblich. Drei von vier Opfern haben keine persönliche Beziehung zum Täter oder zur Täterin. Die Zahl der Opfer sinkt in allen Altersgruppen, besonders deutlich bei den Heranwachsenden um 16,2 Prozent.

Im öffentlichen Personenverkehr verringern sich die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um elf Prozent von 772 auf 687 Fälle, hauptsächlich aufgrund der Rückgänge in den Bereichen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen und sexuelle Belästigung.

Präventionsprogramm „Sicher. Unterwegs. – Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“

Geschlechtsspezifische Gewalt ist kein Randphänomen und verlangt klare Antworten. Das Programm „Sicher. Unterwegs. – Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“ informiert umfassend über strafbare Handlungen, über das Risiko, selbst betroffen zu sein sowie über die Möglichkeiten der aktiven Gefahrenreduzierung. Dabei formuliert das Programm eine eindeutige Botschaft: Grenzverletzungen sind nicht tolerierbar. Es gilt, klar und frühzeitige Grenzen zu ziehen.

Das Konzept richtet sich insbesondere an Frauen ab 16 Jahren, aber auch an Personen, die Zivilcourage zeigen möchten. Es zeigt Wege auf, wie unterstützendes Eingreifen möglich ist, Helfende aktiv werden können, ohne sich selbst zu gefährden. Zentrale Empfehlungen und präventive Verhaltenshinweise sind in einem Faltblatt zusammengefasst. Seit Erstellung des Programms konnten bei mehr als 2.100 Veranstaltungen über 45.000 Personen zu den Inhalten informiert werden.