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Straftaten im öffentlichen Raum
Die Menschen sollen in Baden-Württemberg sicher sein und sich auch sicher fühlen – und das nicht nur im eigenen Zuhause, sondern auch auf Straßen, Plätzen, in Parks, Unterführungen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Vor allem Gewaltdelikte im öffentlichen Raum beeinträchtigen massiv das Sicherheitsgefühl der Menschen. Daher ist die Sicherheit im öffentlichen Raum ein fortgesetzter Handlungsschwerpunkt von Politik und Polizei. Und das zeigt Wirkung: Im Jahr 2025 gehen die Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße im öffentlichen Raum um 7,6 Prozent auf 222.897 Straftaten zurück.
Das sind über 18.000 Straftaten weniger als im Vorjahr. Ohne die Corona-bedingten Einschränkungen in 2020 und 2021 ist dies der niedrigste Wert in den vergangenen zehn Jahren. Ausgehend vom Jahr 2016 mit rund 255.000 Fällen beträgt der Rückgang rund 12,5 Prozent.
Dies entspricht rund 32.000 Straftaten. Etwa zwei Drittel der Allgemeinkriminalität im öffentlichen Raum entfällt auf drei Deliktsarten: Diebstahlsdelikte mit rund 26 Prozent, Vermögens- und Fälschungsdelikte mit rund 21 Prozent sowie Sachbeschädigungen mit rund 16 Prozent. Die das Sicherheitsgefühl beeinflussenden Straftaten der Aggressionsdelikte machen rund 13 Prozent, der darin enthaltene (qualitative) Anteil der Gewaltkriminalität rund vier Prozent, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung rund ein Prozent und Messerangriffe ein halbes Prozent aus. Erfreulicherweise sind in allen vorgenannten Deliktsfeldern im Jahr 2025 Rückgänge zu verzeichnen.
Die Zahl der Tatverdächtigen von Straftaten ohne Verstöße gegen das Ausländerrecht im öffentlichen Raum nimmt um 5,9 Prozent auf 93.523 ab. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt bei 45 Prozent.
Die Zahl der Opfer im öffentlichen Raum liegt mit 58.286 in etwa auf Vorjahresniveau. Zwei Drittel der Opfer sind männlich.
Straftaten im öffentlichen Personenverkehr nehmen um 10,7 Prozent auf 76.779 Fälle ab. Die Hälfte der Straftaten entfällt auf die beiden Deliktsfelder ausländerrechtlicher Verstöße und Beförderungserschleichung in Verkehrsmitteln.
Fahndungs- und Sicherheitstag im Zusammenhang mit der länderübergreifenden Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum
Im Schulterschluss mit den Polizeien der Länder Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland findet am 13. Mai 2025 der achte länderübergreifende Fahndungs- und Sicherheitstag zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum statt. Allein in Baden-Württemberg kontrolliert die Polizei, unterstützt von Einsatzkräften der Bundespolizei, des Zolls, der Städte- und Gemeindeverwaltungen, der Steuerfahndung sowie der Justiz und der Ausländerbehörden, rund 11.000 Personen, 5.000 Fahrzeuge sowie 10.400 Dokumente. Sie registrieren mehr als 2.200 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Ferner nehmen sie 26 Personen vorläufig fest, vollstrecken 37 Haftbefehle und nehmen 30 gefährliche Gegenstände und Waffen – darunter 16 Messer – in Verwahrung.
»Mit der Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum stärken wir die Sicherheit auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Einen besonderen Schwerpunkt haben wir in diesem Jahr bei den Kontrollen auf Messer gesetzt. Das ist wichtig, denn Messerangriffe können das Sicherheitsgefühl der Menschen nachhaltig beeinträchtigen. Jedes sichergestellte Messer und jede sichergestellte Waffe ist ein Sicherheitsgewinn. Die Menschen in Baden-Württemberg sollen sicher sein und sich auch sicher fühlen – auch auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in Parks und Grünanlagen. Mein Dank gilt den eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sowie allen beteiligten Kräften für die geleistete Arbeit.«
Innenminister Thomas Strobl
Unterstützungs- und Brennpunkteinsätze
Zur zielgerichteten Kriminalitätsbekämpfung und zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bevölkerung setzt die Polizei Baden-Württemberg auch im Jahr 2025 weiterhin auf das bewährte Instrument der Brennpunkt-, Schwerpunkt- und Unterstützungseinsätze, sofern aktuelle örtliche Häufungen von Gefahrenlagen oder Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auftreten. Die Polizei leistet dabei rund 324.600 Einsatzstunden und somit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der Sicherheit im öffentlichen Raum sowie des Sicherheitsempfindens der Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg.
Straftaten in Freibädern
Straftaten, vor allem gewalttätige Auseinandersetzungen in Freibädern führen regelmäßig zu intensiven öffentlichen Diskussionen, da diese den Freizeitwert und die Sicherheit der Badegäste – darunter Familien mit Kindern – empfindlich beeinträchtigen. Häufig werden Aufnahmen der Vorfälle in sozialen Netzwerken verbreitet.
Die Straftaten in Freibädern steigen im Jahr 2025 ausgehend vom Zehnjahrestiefstwert des Vorjahres um 4,2 Prozent auf 947 Fälle, was ohne die beiden Corona-Jahre 2020 und 2021 dem zweitniedrigsten Stand der vergangenen zehn Jahre entspricht. Im Vergleich zum letztmaligen Höchstwert in der Zehnjahresbetrachtung sind die Fallzahlen von 1.530 Fällen im Jahr 2016 bis zum Jahr 2025 um 38,1 Prozent gesunken. Das sind fast 600 Straftaten in Freibädern weniger. Bei der Hälfte der im Jahr 2025 registrierten Straftaten handelt es sich um Diebstahls-, bei rund 14 Prozent um Körperverletzungsdelikte. Sexualstraftaten machen mit landesweit 66 Fällen anteilig sieben Prozent aus, das sind vier Taten mehr als im Vorjahr. 86,4 Prozent davon werden aufgeklärt. Von den insgesamt 491 Tatverdächtigen sind 384 männlich. Vor allem Erwachsene ab 30 Jahren und Jugendliche werden als Tatverdächtige registriert. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger liegt bei 44,4 Prozent. Von den 306 Opfern werden 119 leicht verletzt.