Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stellen eine Kriminalitätsform dar, die für Betroffene außerordentlich belastend ist. Umso bedeutsamer ist, dass diese zahlenmäßig erstmals seit dem Jahr 2016 abnehmen. Die 13.769 Fälle bedeuten einen Rückgang um 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 14.420 Fällen. Dieser resultiert wesentlich auf niedrigeren Fallzahlen bei der Verbreitung von pornographischen Inhalten, insbesondere kinderpornographischer Darstellungen.

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Erstmaliger Rückgang seit 2016

Die Aufklärungsquote liegt mit 85,3 Prozent sehr hoch. Der Anteil an der Gesamtkriminalität liegt bei 2,5 Prozent. Nahezu die Hälfte aller Sexualstraftaten entfällt auf die Verbreitung pornografischer Inhalte, weitere 21 Prozent betreffen sexuellen Missbrauch, gefolgt von sexueller Belästigung mit einem Anteil von 15 Prozent. Etwa jedes zehnte Sexualdelikt ist eine Vergewaltigung. Im Jahr 2025 erhöhen sich die Fallzahlen bei diesem Delikt von 1.230 um 6,3 Prozent auf 1.307 Fälle und erreichen damit einen neuen Höchstwert seit der letzten Gesetzesänderung und entsprechend angepasster kriminalstatistischer Erfassung im Jahr 2018. Auch der sexuelle Missbrauch von Kindern markiert 2025 mit einer Zunahme um 3,3 Prozent von 1.719 auf 1.775 Fälle einen neuen Zehnjahreshöchststand.

91,4 Prozent der Tatverdächtigen sind männlich. Rund ein Drittel der Tatverdächtigen sind nichtdeutsche Staatsangehörige. Bei der Verbreitung pornografischer Inhalte sind mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen unter 21 Jahren. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit Gewalt, Abhängigkeit oder Belästigung dominieren männliche Erwachsene ab 21 Jahren mit 79,6 Prozent. In diesem Bereich sind 45 Prozent der Tatverdächtigen nichtdeutsch.
Die Opfer sind zu 84,9 Prozent weiblich; bei Straftaten mit Gewalt, Abhängigkeit oder Belästigung liegt der Anteil sogar bei 91,9 Prozent. Mit 81,6 Prozent stehen die meisten Opfer von Vergewaltigungen in familiärer oder freundschaftlicher Beziehung zu den Tatverdächtigen. Bei sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch liegt hingegen mehrheitlich kein persönliches Vorverhältnis zwischen den Opfern und den tatverdächtigen Personen vor.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – Fallzahlen*

Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Differenz
absolut in %
Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung
5.406 6.110 7.607 8.116 9.239 12.007 12.390 12.671 14.420 13.769 - 651 - 4,5
Vergewaltigung/sexuelle Nötigung/
sexueller Übergriff besonders schwerer Fall*
803 1.092 901 915 937 963 1.237 1.182 1.295 1.378 + 83 + 6,4
sexuelle Belästigung** - 1.133 1.656 1.644 1.392 1.531 1.838 2.042 2.216 2.072 - 144 - 6,5
sexueller Missbrauch 2.587 2.255 2.593 2.537 2.691 2.619 2.666 2.707 2.935 2.926 - 9 - 0,3
sexueller Missbrauch von Kindern 1.174 1.127 1.289 1.520 1.437 1.485 1.565 1.596 1.719 1.775 + 56 + 3,3
exhibitionistische Handlung/
Erregung öffentlichen Ärgernisses
1.122 1.026 1.226 929 1.175 1.045 1.014 1.034 1.141 1.063 - 78 - 6,8
Verbreitung pornografischer Inhalte 1.111 1.080 1.414 2.151 3.390 5.993 5.639 5.703 6.777 6.367 - 410 - 6,0

* Änderung der statischen Erfassung in den Jahren 2016 bis 2018 wegen Gesetzesänderung.

** Seit April 2017 erfasst.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – Tatverdächtige

Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Differenz
absolut in %
Tatverdächtige gesamt 3.822 4.368 5.326 6.180 7.156 9.545 9.419 9.717 10.632 10.316 - 316 - 3,0
deutsch 2.509 2.794 3.403 4.093 4.942 6.641 6.323 6.336 6.956 6.936 - 20 - 0,3
nichtdeutsch 1.313 1.574 1.923 2.087 2.214 2.904 3.096 3.381 3.676 3.380 - 296 - 8,1

Gemeinsame Zentralstelle Konzeption zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern GZS KURS

Sie bündelt die Expertise von Polizei, Justiz und Sozialwesen, um hochgefährliche Sexualstraftäter und -täterinnen nach der Haftentlassung engmaschig zu überwachen und das Rückfallrisiko substanziell zu senken: Seit dem 1. April 2010 existiert beim Landeskriminalamt die Gemeinsame Zentralstelle Konzeption zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern, kurz: GZS KURS. Grundlage bildet die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innen-, Justiz- und Sozialministeriums. Diese ressortübergreifende Konzeption regelt den Umgang mit verurteilten Missbrauchstätern und -täterinnen, die ihre Haftstrafe vollständig verbüßt haben, nach ihrer Entlassung der Führungsaufsicht unterstehen und von der zuständigen Strafvollstreckungs­behörde als Risikoproband oder Risikoprobandin eingestuft sind. Das Team der GZS KURS setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Justiz und Polizei zusammen und kooperiert eng mit den KURS-Fachkoordinatorinnen und -koordinatoren der regionalen Polizeipräsidien. In eng getakteten und behördenübergreifenden Fall­konferenzen werden risikoreduzierende Maßnahmen abgestimmt – darunter auch die elektronische Aufenthalts­überwachung, umgangssprachlich als Fußfessel bezeichnet. Im Jahr 2025 wird diese Maßnahme bei sieben Probanden neu angeordnet; damit erfolgt die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Jahr 2025 bei insgesamt 23 Probanden – jedoch nicht gleichzeitig. Oberstes Ziel ist es, die Rückfallgefahr bei dieser Personengruppe zu verringern und die Bevölkerung umfassend zu schützen.

Kinder- und Jugendpornografische Inhalte

In den USA verpflichtet der Gesetzgeber alle Online-Diensteanbieter, strafrechtlich relevante Inhalte an die gemeinnützige US-amerikanische Organisation National Center for Missing and Exploited Children – kurz: NCMEC – zu melden. Hierunter fallen auch kinder- und jugendpornografische Inhalte.
NCMEC übermittelt die Meldungen mit Deutschlandbezug an das Bundeskriminalamt, welches diese nach Prüfung der Zuständigkeit an das jeweilige Landeskriminalamt weiterleitet. Die örtlich zuständigen Polizeidienststellen in den Ländern bearbeiten die Hinweise, um auch im Einzelfall schnellstmöglich einen anhaltenden sexuellen Missbrauch eines Kindes oder eines beziehungsweise einer Jugendlichen zu beenden.
Im Jahr 2025 übermittelt das Bundeskriminalamt 6.583 solcher Hinweise an das Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Damit bleibt die Anzahl der Hinweise auf einem sehr hohen Niveau. Die Polizei geht davon aus, dass die hohe Anzahl der NCMEC-Hinweiseingänge zu kinder- und jugendpornografischen Inhalten in Zukunft anhält und weiterhin einen Schwerpunkt polizeilicher Ermittlungen darstellt.

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Interview Thomas Strobl Sexualdelikte
Picture alliance/dpa: Lichtgut, Leif Piechowski

»Die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern gehört zu den widerlichsten, abscheulichsten und verachtenswertesten Taten. Sie richtet sich gegen die Schwächsten, Kleinsten und Hilflosesten unserer Gesellschaft und ist aufs Schärfste zu verurteilen. Hinter jeder Abbildung steht in den allermeisten Fällen ein tatsächlicher sexueller Missbrauch. Deshalb gehen wir jeder einzelnen Tat entschieden und unnachgiebig nach und setzen alles daran, sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern. Wir verfolgen diese widerwärtigen Taten bis in den letzten Winkel des Netzes.«

Innenminister Thomas Strobl