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Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stellen eine Kriminalitätsform dar, die für Betroffene außerordentlich belastend ist. Umso bedeutsamer ist, dass diese zahlenmäßig erstmals seit dem Jahr 2016 abnehmen. Die 13.769 Fälle bedeuten einen Rückgang um 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 14.420 Fällen. Dieser resultiert wesentlich auf niedrigeren Fallzahlen bei der Verbreitung von pornographischen Inhalten, insbesondere kinderpornographischer Darstellungen.
Erstmaliger Rückgang seit 2016
Die Aufklärungsquote liegt mit 85,3 Prozent sehr hoch. Der Anteil an der Gesamtkriminalität liegt bei 2,5 Prozent. Nahezu die Hälfte aller Sexualstraftaten entfällt auf die Verbreitung pornografischer Inhalte, weitere 21 Prozent betreffen sexuellen Missbrauch, gefolgt von sexueller Belästigung mit einem Anteil von 15 Prozent. Etwa jedes zehnte Sexualdelikt ist eine Vergewaltigung. Im Jahr 2025 erhöhen sich die Fallzahlen bei diesem Delikt von 1.230 um 6,3 Prozent auf 1.307 Fälle und erreichen damit einen neuen Höchstwert seit der letzten Gesetzesänderung und entsprechend angepasster kriminalstatistischer Erfassung im Jahr 2018. Auch der sexuelle Missbrauch von Kindern markiert 2025 mit einer Zunahme um 3,3 Prozent von 1.719 auf 1.775 Fälle einen neuen Zehnjahreshöchststand.
91,4 Prozent der Tatverdächtigen sind männlich. Rund ein Drittel der Tatverdächtigen sind nichtdeutsche Staatsangehörige. Bei der Verbreitung pornografischer Inhalte sind mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen unter 21 Jahren. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit Gewalt, Abhängigkeit oder Belästigung dominieren männliche Erwachsene ab 21 Jahren mit 79,6 Prozent. In diesem Bereich sind 45 Prozent der Tatverdächtigen nichtdeutsch.
Die Opfer sind zu 84,9 Prozent weiblich; bei Straftaten mit Gewalt, Abhängigkeit oder Belästigung liegt der Anteil sogar bei 91,9 Prozent. Mit 81,6 Prozent stehen die meisten Opfer von Vergewaltigungen in familiärer oder freundschaftlicher Beziehung zu den Tatverdächtigen. Bei sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch liegt hingegen mehrheitlich kein persönliches Vorverhältnis zwischen den Opfern und den tatverdächtigen Personen vor.
Gemeinsame Zentralstelle Konzeption zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern GZS KURS
Sie bündelt die Expertise von Polizei, Justiz und Sozialwesen, um hochgefährliche Sexualstraftäter und -täterinnen nach der Haftentlassung engmaschig zu überwachen und das Rückfallrisiko substanziell zu senken: Seit dem 1. April 2010 existiert beim Landeskriminalamt die Gemeinsame Zentralstelle Konzeption zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern, kurz: GZS KURS. Grundlage bildet die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Innen-, Justiz- und Sozialministeriums. Diese ressortübergreifende Konzeption regelt den Umgang mit verurteilten Missbrauchstätern und -täterinnen, die ihre Haftstrafe vollständig verbüßt haben, nach ihrer Entlassung der Führungsaufsicht unterstehen und von der zuständigen Strafvollstreckungsbehörde als Risikoproband oder Risikoprobandin eingestuft sind. Das Team der GZS KURS setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Justiz und Polizei zusammen und kooperiert eng mit den KURS-Fachkoordinatorinnen und -koordinatoren der regionalen Polizeipräsidien. In eng getakteten und behördenübergreifenden Fallkonferenzen werden risikoreduzierende Maßnahmen abgestimmt – darunter auch die elektronische Aufenthaltsüberwachung, umgangssprachlich als Fußfessel bezeichnet. Im Jahr 2025 wird diese Maßnahme bei sieben Probanden neu angeordnet; damit erfolgt die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Jahr 2025 bei insgesamt 23 Probanden – jedoch nicht gleichzeitig. Oberstes Ziel ist es, die Rückfallgefahr bei dieser Personengruppe zu verringern und die Bevölkerung umfassend zu schützen.