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Rauschgiftkriminalität
Der Trend hält an: Die Fallzahlen der Rauschgiftkriminalität nehmen weiter ab. Die Fallzahlen sinken um 28,8 Prozent und liegen damit bei 16.001 Fällen. Die Besitz- und Erwerbsdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz gehen um rund die Hälfte zurück, Handelsdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz um 38,6 Prozent.
Hauptursächlich dafür ist die Teillegalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabis, mit welcher der Gesetzgeber Besitz und privaten Anbau zum Eigenkonsum sowie gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen ab April 2024 zugelassen hat. Gleichwohl werden im Jahr 2025 knapp 5.000 Straftaten nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis registriert. Im Jahr 2024 sind es von April bis zum Jahresende 2.203 Fälle. Weiterhin ist eine hohe Verfügbarkeit von Cannabis auf dem Schwarzmarkt festzustellen. Dies zeigt sich durch zahlreiche Großsicherstellungen. Eine Eindämmung des Schwarzmarktes für Cannabis ist – auch in Ermangelung von legalen Bezugsquellen wie Anbauvereinigungen – bislang nicht erkennbar. Abgesehen von den Cannabisdelikten weisen die übrigen Fallzahlen der Rauschgiftdelikte kaum Veränderungen auf.
Die Polizei Baden-Württemberg geht weiter entschieden gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und Cannabis vor. So werden beispielsweise im August 2025 im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens 300 Kilogramm Kokain durch das Landeskriminalamt beschlagnahmt – ein weiterer Schlag gegen die internationale Kriminalität.
Die nach wie vor hohe Nachfrage bei Kokain belegen auch die Fallzahlen: Der Besitz und Erwerb steigt insgesamt um neun Prozent, die Handelsdelikte mit Kokain verbleiben auf Vorjahresniveau. Damit setzt sich der fast kontinuierlich seit zehn Jahren steigende Trend fort.
Trend hält an: Weiterer Rückgang bei den Rauschgiftdelikten.
Das verhängte Anbauverbot von Schlafmohn in Afghanistan scheint die Verfügbarkeit von Heroin inzwischen spürbar zu beeinflussen: die Besitz- und Erwerbsdelikte gehen um 39,1 Prozent zurück, die Handelsdelikte sogar um 58,5 Prozent. Damit folgt die Entwicklung dem sinkenden Langzeitvergleich in diesem Bereich.
Gleichzeitig verlagert sich der Trend hin zu synthetischen Opioiden und anderen neuen psychoaktiven Substanzen – kurz: NPS. Handelsdelikte mit NPS nach dem Betäubungsmittelgesetz steigen um sechs auf 61 Fälle. Delikte nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz nehmen um 62,5 Prozent auf 156 Fälle zu. Zudem bieten Onlineshops vermehrt NPS an, die bislang weder dem Betäubungsmittel- noch dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz unterliegen. Zu den teilweise hochgefährlichen Substanzen liegen nur wenige wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Wirkungen, Nebenwirkungen und Spätfolgen vor, weshalb sie ein unkalkulierbares Gesundheitsrisiko – mithin bis zum Eintritt des Todes – darstellen.
Die Zahl der tatverdächtigen Personen sinkt entsprechend der Fallzahlen um 30,6 Prozent.
Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt mit 42,3 Prozent und der Anteil von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geflüchteten mit 11,7 Prozent in etwa auf Vorjahresniveau.
Die polizeiliche Präventionsarbeit im Bereich der Rauschgiftkriminalität setzt bewusst frühzeitig an: Die Polizei stellt den Schulen im Land ein passgenaues Drogenpräventionsprogramm zur Verfügung. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen sechs bis neun und vermittelt fundierte Aufklärung über legale und illegale Rauschmittel. Im Zentrum steht die Normverdeutlichung im Umgang mit Drogen sowie die Prävention von Gewaltdelikten, die unter Drogeneinfluss begangen werden. Kommunale und regionale Kooperationspartner, aber auch landesweit zuständige Stellen der Suchtprävention haben an der Entwicklung des Programms mitgewirkt. Ergänzend führen die polizeilichen Präventionskräfte Informationsveranstaltungen für Eltern und pädagogische Fachkräfte durch.
Evaluation des Konsumcannabisgesetzes
Zum 1. April 2024 tritt das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften – kurz Cannabisgesetz – in Kraft. Das Verbundforschungsprojekt „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ – kurz: EKOCAN – ist mit der Erforschung der gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Teillegalisierung, insbesondere auf den Kinder- und Jugendschutz, auf den Gesundheitsschutz und auf die cannabisbezogene Kriminalität betraut. EKOCAN wird das Gesetz im Zeitraum von Januar 2025 bis April 2028 evaluieren. Ein erster Zwischenbericht wird zum 1. Oktober 2025 vorgelegt: Robuste Aussagen zu den Auswirkungen lassen sich daraus noch nicht ableiten, wenngleich bereits Problembereiche adressiert werden.
Evaluation des Konsumcannabisgesetzes
Zum 1. April 2024 tritt das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften – kurz Cannabisgesetz – in Kraft. Das Verbundforschungsprojekt „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ – kurz: EKOCAN – ist mit der Erforschung der gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Teillegalisierung, insbesondere auf den Kinder- und Jugendschutz, auf den Gesundheitsschutz und auf die cannabisbezogene Kriminalität betraut. EKOCAN wird das Gesetz im Zeitraum von Januar 2025 bis April 2028 evaluieren. Ein erster Zwischenbericht wird zum 1. Oktober 2025 vorgelegt: Robuste Aussagen zu den Auswirkungen lassen sich daraus noch nicht ableiten, wenngleich bereits Problembereiche adressiert werden.
»Die Legalisierung von Cannabis ist nicht nur ein Konjunkturpaket für die Organisierte Kriminalität, sie sendet auch ein falsches Signal – gerade an junge Menschen – und erweckt den Eindruck, dass dieser Drogenkonsum unschädlich und völlig okay sei. Ich kann nur alle vor Cannabis als Einstiegsdroge warnen.«
Innenminister Thomas Strobl