Rauschgiftkriminalität

Der Trend hält an: Die Fallzahlen der Rauschgiftkriminalität nehmen weiter ab. Die Fallzahlen sinken um 28,8 Prozent und liegen damit bei 16.001 Fällen. Die Besitz- und Erwerbsdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz gehen um rund die Hälfte zurück, Handelsdelikte nach dem Betäubungsmittelgesetz um 38,6 Prozent.

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Hauptursächlich dafür ist die Teillegalisierung des Besitzes und Konsums von Cannabis, mit welcher der Gesetzgeber Besitz und privaten Anbau zum Eigenkonsum sowie gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen ab April 2024 zugelassen hat. Gleichwohl werden im Jahr 2025 knapp 5.000 Straftaten nach dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis registriert. Im Jahr 2024 sind es von April bis zum Jahresende 2.203 Fälle. Weiterhin ist eine hohe Verfügbarkeit von Cannabis auf dem Schwarzmarkt festzustellen. Dies zeigt sich durch zahlreiche Großsicherstellungen. Eine Eindämmung des Schwarzmarktes für Cannabis ist – auch in Ermangelung von legalen Bezugsquellen wie Anbauvereinigungen – bislang nicht erkennbar. Abgesehen von den Cannabisdelikten weisen die übrigen Fallzahlen der Rauschgiftdelikte kaum Veränderungen auf.

Die Polizei Baden-Württemberg geht weiter entschieden gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln und Cannabis vor. So werden beispielsweise im August 2025 im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens 300 Kilogramm Kokain durch das Landeskriminalamt beschlagnahmt – ein weiterer Schlag gegen die internationale Kriminalität.
Die nach wie vor hohe Nachfrage bei Kokain belegen auch die Fallzahlen: Der Besitz und Erwerb steigt insgesamt um neun Prozent, die Handelsdelikte mit Kokain verbleiben auf Vorjahresniveau. Damit setzt sich der fast kontinuierlich seit zehn Jahren steigende Trend fort.

Trend hält an: Weiterer Rückgang bei den Rauschgiftdelikten.

Das verhängte Anbauverbot von Schlafmohn in Afghanistan scheint die Verfügbarkeit von Heroin inzwischen spürbar zu beeinflussen: die Besitz- und Erwerbsdelikte gehen um 39,1 Prozent zurück, die Handelsdelikte sogar um 58,5 Prozent. Damit folgt die Entwicklung dem sinkenden Langzeitvergleich in diesem Bereich.
Gleichzeitig verlagert sich der Trend hin zu synthetischen Opioiden und anderen neuen psychoaktiven Substanzen – kurz: NPS. Handelsdelikte mit NPS nach dem Betäubungsmittelgesetz steigen um sechs auf 61 Fälle. Delikte nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz nehmen um 62,5 Prozent auf 156 Fälle zu. Zudem bieten Onlineshops vermehrt NPS an, die bislang weder dem Betäubungsmittel- noch dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz unterliegen. Zu den teilweise hochgefährlichen Substanzen liegen nur wenige wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Wirkungen, Nebenwirkungen und Spätfolgen vor, weshalb sie ein unkalkulierbares Gesundheitsrisiko – mithin bis zum Eintritt des Todes – darstellen.

Die Zahl der tatverdächtigen Personen sinkt entsprechend der Fallzahlen um 30,6 Prozent.
Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt mit 42,3 Prozent und der Anteil von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geflüchteten mit 11,7 Prozent in etwa auf Vorjahresniveau.

Die polizeiliche Präventionsarbeit im Bereich der Rauschgiftkriminalität setzt bewusst frühzeitig an: Die Polizei stellt den Schulen im Land ein passgenaues Drogenpräventionsprogramm zur Verfügung. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen sechs bis neun und vermittelt fundierte Aufklärung über legale und illegale Rauschmittel. Im Zentrum steht die Normverdeutlichung im Umgang mit Drogen sowie die Prävention von Gewaltdelikten, die unter Drogeneinfluss begangen werden. Kommunale und regionale Kooperationspartner, aber auch landesweit zuständige Stellen der Suchtprävention haben an der Entwicklung des Programms mitgewirkt. Ergänzend führen die polizeilichen Präventionskräfte Informationsveranstaltungen für Eltern und pädagogische Fachkräfte durch.

Rauschgiftkriminalität – Fallzahlen

Rauschgiftkriminalität – Besitz/Erwerb/Handel – Verteilung nach Drogenarten *

* Nach dem Betäubungsmittelgesetz. Verstöße gegen das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis sind hiervon nicht umfasst.

Rauschgiftkriminalität – Tatverdächtige

Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Differenz
absolut in %
Tatverdächtige
gesamt
32.963 35.891 38.548 39.728 37.415 35.303 32.560 30.856 18.421 12.790 - 5.631 - 30,60
deutsch 22.884 24.770 26.096 27.046 26.525 24.395 21.806 19.414 10.791 7.377 - 3.414 - 31,60
nichtdeutsch 10.079 11.121 12.452 12.682 10.890 10.908 10.754 11.442 7.630 5.413 - 2.217 - 29,10

Rauschgiftkriminalität – Tatverdächtige nach Altersgruppen

RG-Kriminalität Besitz/Erwerb Handel/Schmuggel Qualifizierter Handel
Jahr 2024 2025 2024 2025 2024 2025 2024 2025

Tatverdächtige gesamt 18.421 12.790 12.933 6.498 3.702 2.322 1.148 845
Kinder 50 26 42 13 2 2 0 0
Jugendliche 1.326 750 920 251 287 80 44 10
Heranwachsende 2.107 1.243 1.462 498 450 235 117 71
Erwachsene 14.938 10.771 10.509 5.736 2.963 2.005 987 764

Evaluation des Konsumcannabisgesetzes

Zum 1. April 2024 tritt das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften – kurz Cannabisgesetz – in Kraft. Das Verbundforschungsprojekt „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ – kurz: EKOCAN – ist mit der Erforschung der gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Teillegalisierung, insbesondere auf den Kinder- und Jugendschutz, auf den Gesundheitsschutz und auf die cannabisbezogene Kriminalität betraut. EKOCAN wird das Gesetz im Zeitraum von Januar 2025 bis April 2028 evaluieren. Ein erster Zwischenbericht wird zum 1. Oktober 2025 vorgelegt: Robuste Aussagen zu den Auswirkungen lassen sich daraus noch nicht ableiten, wenngleich bereits Problembereiche adressiert werden.

Evaluation des Konsumcannabisgesetzes

Zum 1. April 2024 tritt das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften – kurz Cannabisgesetz – in Kraft. Das Verbundforschungsprojekt „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ – kurz: EKOCAN – ist mit der Erforschung der gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Teillegalisierung, insbesondere auf den Kinder- und Jugendschutz, auf den Gesundheitsschutz und auf die cannabisbezogene Kriminalität betraut. EKOCAN wird das Gesetz im Zeitraum von Januar 2025 bis April 2028 evaluieren. Ein erster Zwischenbericht wird zum 1. Oktober 2025 vorgelegt: Robuste Aussagen zu den Auswirkungen lassen sich daraus noch nicht ableiten, wenngleich bereits Problembereiche adressiert werden.

Interview Thomas Strobl Rauschgift
Picture alliance/dpa: Lichtgut, Leif Piechowski

»Die Legalisierung von Cannabis ist nicht nur ein Konjunkturpaket für die Organisierte Kriminalität, sie sendet auch ein falsches Signal – gerade an junge Menschen – und erweckt den Eindruck, dass dieser Drogenkonsum unschädlich und völlig okay sei. Ich kann nur alle vor Cannabis als Einstiegsdroge warnen.«

Innenminister Thomas Strobl

Rauschgift-Todesfälle

Die Zahl der Rauschgifttoten bewegt sich auf dem Vorjahresniveau. Im Jahr 2025 sterben 191 Personen an den Folgen des Konsums – 159 Männer und 32 Frauen.
Das Durchschnittsalter ist mit 37,2 Jahren identisch zum Vorjahr. Besorgniserregend ist der Anteil junger Menschen. 15 Heranwachsende und zwei Jugendliche verlieren ihr Leben, nahezu ausschließlich infolge von Mischkonsum.

Insgesamt 129 Personen sterben an den Folgen einer Mischintoxikation. Dabei werden meist Kokain, Substitutionsmittel oder Benzodiazepine mit weiteren Substanzen oder Medikamenten konsumiert.

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23 Personen sterben aufgrund einer Überdosis. In 39 weiteren Fällen sind Langzeitfolgen, suizidale Handlungen oder Unfälle infolge einer Intoxikation todesursächlich.

Während Heroin, Amphetamin und deren Derivate bei den todesursächlichen Substanzen rückläufig sind, gewinnen neben Kokain vor allem neue psychoaktive Substanzen und synthetische Opioide an Bedeutung.

Rauschgiftkriminalität – Todesfälle *

Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Todesfälle gesamt 170 160 121 145 158 130 179 141 195 191
Heroin 30 30 12 18 17 10 15 6 5 4
Heroin i. V. m. sonstigen Drogen 30 28 26 32 25 21 27 22 20 14
Kokain 1 1 2 4 5 2 8 4 4 5
Kokain i. V. m. sonstigen Drogen 8 15 21 19 24 28 30 26 36 48
Amphetamin** - - - - 1 2 6 3 5 3
Amphetamin i. V. m. sonstigen Drogen - - - - 19 17 29 22 33 24
Fentanyl 6 6 3 5 6 5 4 3 5 1
Fentanyl i. V. m. sonstigen Drogen 10 8 5 8 4 8 7 1 7 5
Substitutionsmittel 8 8 4 3 8 3 7 7 5 3
Substitutionsmittel i. V. m. sonstigen Drogen 35 33 32 31 30 21 33 24 40 33
Neue psychoaktive Stoffe (npS) 14 14 4 5 2 5 4 2 26 20
Benzodiazepine** - - - - 1 1 5 1 0 0
Benzodiazepine i. V. m. sonstigen Drogen - - - - - 22 40 29 50 54

* Die jährliche Gesamtzahl der Rauschgifttodesfälle korreliert nicht mit der Summe der als todesursächlich aufgeführten Substanzen. Zum einen werden Suizide mittels Überdosis sowie Unfälle, bei welchen die Aspiration von Erbrochenem infolge von BtM-Intoxikation todesursächlich war, nicht aufgeführt. Zum anderen werden in Fällen des Mischkonsums alle betroffenen Substanzen erfasst, sodass regelmäßig eine Mehrfachzählung erfolgt.

** Eine Auswertung dieser Substanz / Substanzgruppe erfolgt seit dem Jahr 2020.

Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz

Das Arzneimittelgesetz dient dem Zweck, im Interesse einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von Menschen und Tieren, für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln zu sorgen. Es steht inhaltlich dem Betäubungsmittelgesetz nah und ergänzt dieses. Zudem gibt es Überschneidungen unter anderem zur Produkt- und Markenpiraterie.

Die Fälle der Arzneimittelkriminalität steigen auf 636 Fälle und liegen damit um 11,4 Prozent höher als im Vorjahr. Damit erreichen sie den höchsten Wert der vergangenen zehn Jahre.

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Der Anstieg resultiert überwiegend aus dem illegalen Handel mit Arzneimitteln. Am häufigsten wurde das Medikament Pregabalin sichergestellt. Es kommt bei neuropathischen Schmerzen, Epilepsie und Angststörungen zum Einsatz, wird aber vermehrt missbräuchlich konsumiert.
Bei Verstößen gegen das Antidopinggesetz gehen die Fallzahlen um 25,8 Prozent auf 291 Fälle zurück und liegen damit leicht unter dem Mittelwert von 297 Fällen seit der Erfassung im Jahr 2017.