Organisierte Kriminalität

Im Jahr 2025 führt die Polizei in Baden-Württemberg im Bereich der Organisierten Kriminalität – kurz: OK – 46 Ermittlungsverfahren, davon werden 16 neu eingeleitet. Im Jahr 2024 waren es 41 OK-Verfahren (13 neu). Die hohe Anzahl der fortgeführten Ermittlungsverfahren ist auf die in diesem Deliktsbereich regelmäßig erforderliche umfassende und aufwändige Ermittlungsführung zurückzuführen. Etwas mehr als die Hälfte dieser Verfahren bezieht sich auf den Rauschgifthandel und -schmuggel. Danach kommen die Deliktsfelder Cyberkriminalität (zehn OK-Verfahren) und Verfahren im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben (vier OK-Verfahren). Unverändert anspruchsvoll bleibt die Auswertung der aus dem Aufbrechen verschlüsselter Kommunikationsmittel erlangten umfangreichen Datenbestände (SkyECC, Anom). Die Ermittlerinnen und Ermittler sind hier mit erheblichen forensischen und analytischen Herausforderungen konfrontiert.

Icon mit Weltkugel und Schusswaffe

Zahl der geführten OK-Verfahren steigt

Die Merkmale der Organisierten Kriminalität

Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig

  • unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
  • unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
  • unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft

zusammenwirken.

Organisierte Kriminalität – Deliktsfelder – Verfahren

Organisierte Kriminalität – Deliktsfelder - Krimineller Ertrag in Mio. Euro

Rockergruppierungen

Die Bezeichnung Outlaw Motorcycle Gang – kurz: OMCG – wird für jene Rockergruppierungen verwendet, die das Gewaltmonopol des Staates ablehnen und häufig der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind. Zu ihren Betätigungen gehören insbesondere Schutzgelderpressung, Drogenhandel und Zuhälterei. Die größten und bekanntesten Rockergruppierungen sind der Bandidos MC, Hells Angels MC, Outlaws MC und Gremium MC, die auch in Baden-Württemberg aktiv sind. Nach wie vor ist es den genannten Rockergruppierungen, mit Ausnahme der Outlaws, verboten, in der Öffentlichkeit ihre Abzeichen oder Kutten zu tragen.  
Zudem existieren sogenannte rockerähnliche Gruppierungen. Diese weisen ähnliche Strukturen auf, doch anders als bei den OMCG ist das Motorrad kein wesentliches Identifikationsmerkmal. Menschen mit Migrationshintergrund dominieren diese Gruppen, die sich meist aus Angehörigen derselben Ethnie zusammensetzen.

In Baden-Württemberg gibt es unverändert 154 Ortsgruppen von Rockergruppierungen. Die Ortsgruppen – auch als Chapter oder Charter bezeichnet – zählen insgesamt 2.015 Mitglieder, 45 Mitglieder weniger als im Vorjahr. Damit ist eine rückläufige Mitgliederzahl feststellbar.

55 OMCG-Gruppen deuten in Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich auf eine hohe Dichte von Rockergruppierungen hin. Etwa ein Drittel der Ortsgruppen sind regional ansässige Rockergruppierungen, während rund zwei Drittel Ableger von OMCG oder sogenannte Supporter-, also Unterstützer-Gruppen darstellen. Sie agieren oft als der verlängerte Arm von Motorradclubs, um Gebietsansprüche durchzusetzen und neue Mitglieder zu rekrutieren.

Die Mitgliederzahlen sind wegen Aus- und Übertritten zu anderen OMCG fluide. Diese Veränderungen führen mitunter zu persönlichen Differenzen und Spannungen innerhalb der Szene, die latent die Gefahr gewalttätiger Eskalationen in sich tragen.

 

Italienische Organisierte Kriminalität

Die italienisch organisierte Kriminalität – kurz: IOK – ist seit den 1980er Jahren in Baden-Württemberg bekannt. Sie nutzt das Land vor allem als Rückzugs-, Logistik- und Investitionsraum, begünstigt durch die wirtschaftliche Stärke der Region, eine gute Verkehrsanbindung und eine starke italienische Gemeinschaft, die diskrete Geldströme und die Pflege von transnationalen Netzwerken erleichtert.

Icon mit Mann, Hut und Sonnenbrille

Italienische Organisierte Kriminalität

Das Phänomen der IOK umfasst in Deutschland kriminelle Gruppierungen, die nach Art der italienischen Mafia organisiert sind oder dieser zugerechnet werden können. Die Mafia umfasst mehrere Gruppierungen. Zu den bedeutendsten zählen die ’Ndrangheta aus Kalabrien, die Cosa Nostra/Stidda aus Sizilien, die Camorra aus Neapel/Kampanien und die Sacra Corona Unita aus Apulien.

Charakteristisch für diese Organisationen ist ihre Spezialisierung auf die internationale, planmäßige und arbeitsteilige Begehung von Straftaten von erheblicher Bedeutung, wie Drogen- und Waffenhandel, Geldwäsche und Erpressung, die häufig im Verborgenen stattfinden und schwer zu erkennen sind. Durch die Unterwanderung der Wirtschaft und durch Einfluss auf staatliche Institutionen, gefährdet die IOK die Integrität des Staates, die Sicherheit der Gesellschaft und den wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland.

Das Projekt Alba beim Landeskriminalamt bündelt und forciert polizeiliche Maßnahmen mit dem Ziel, die Bekämpfung der IOK in Baden-Württemberg nachhaltig weiter zu stärken und Strukturen der IOK zu zerschlagen. Wesentlicher Baustein ist die Intensivierung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit, insbesondere mit dem Bundeskriminalamt, Europol und den zuständigen Behörden in Italien. Hierdurch wird insbesondere auch das Hellfeld zu Personen, die der IOK zugerechnet werden, vergrößert. Zuletzt konnten mehrere Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Mitglieder der IOK geführt werden. Neben der Strafverfolgung setzt das Projekt Alba auch auf den administrativen Ansatz: Durch die enge Einbindung von Verwaltungsbehörden schaffen die Ermittlerinnen und Ermittler die Voraussetzung, dem Phänomen ganzheitlich und nachhaltig zu begegnen. Die Behörden beobachten Bestrebungen, wonach die IOK verstärkt versucht, Einfluss auf legale Wirtschaftsbereiche zu nehmen – primär nicht zur Kontrolle, sondern zur Stabilisierung ihrer illegalen Einnahmen. Prävention, die Sensibilisierung kommunaler Partner und eine intensivierte Geldwäschebekämpfung sind deshalb weitere zentrale Bausteine der Landesregierung, um dem Phänomen dauerhaft entgegenzutreten.

Russisch-Eurasische Organisierte Kriminalität

Die Russisch-Eurasische Organisierte Kriminalität – kurz: REOK – stellt ein aktuelles, komplexes und vielschichtiges Phänomen dar, das sich über Jahrzehnte entwickelt hat und eine konsequente Bekämpfung erfordert. Von ihr ist die Rede, wenn Personen aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion OK-Strukturen dominieren. Die REOK umfasst eine breite Palette krimineller Aktivitäten, die von Drogenhandel und Waffen-Schmuggel bis hin zu Korruption und Geldwäsche reichen. Ein gefährliches Element innerhalb der REOK sind die sogenannten „Diebe im Gesetz" (russisch: "Vory v Zakone").

Icon mit russischem Stern Symbol

Die „Diebe im Gesetz" sind eine Art krimineller Elite innerhalb der Organisierten Kriminalität, die sich durch eine strenge Hierarchie und ein eigenes Regelwerk auszeichnet. Verrat oder das Brechen der Regeln wird hart bestraft. Sie sind bekannt für ihre Tätowierungen, die ihre Zugehörigkeit und den Rang innerhalb der Gruppe symbolisieren. In diesem Zusammenhang ist auch von engen Verbindungen zu korrupten Regierungsbeamten und Unternehmern die Rede.

Ende März 2025 erfolgt die beweiskräftige Überführung eines „Diebes im Gesetz" und die Zerschlagung seiner kriminellen Organisation. Den Tatverdächtigen werden Wohnungseinbruchdiebstähle, Hehlerei, Diebstahl von Luxusfahrzeugen in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen vorgeworfen.

Gegen einen weiteren „Dieb im Gesetz" erwirkt das Landeskriminalamt in enger Kooperation mit dem Sonderstab Gefährliche Ausländer im Jahr 2025 eine Ausweisung und kann damit eine Wiedereinreise nach Deutschland dauerhaft verhindern.

Sprengung von Geldausgabeautomaten

Dieses Kriminalitätsphänomen bleibt hochdynamisch, kann aber im Jahr 2025 mit einer umfassenden Strategie entscheidend zurückgedrängt werden. Die kriminellen Banden arbeiten meist mit festen Explosivstoffen, deren Sprengkraft oftmals Gebäudeschäden verursachen, welche in monetärer Hinsicht das Diebesgut bei weitem übersteigen. Durch ihr rücksichtsloses Tat- und Fluchtverhalten nehmen sie zudem in Kauf, Unbeteiligte schwer zu verletzen oder zu töten. Unverzichtbares Element bei der Bekämpfung ist der enge Schulterschluss zwischen Polizei, Justiz, Kreditinstituten und Versicherungen.
Im Jahr 2025 sinken die Fallzahlen der Sprengungen von Geldausgabeautomaten sehr deutlich um 65,1 Prozent von 43 auf 15 Fälle.

Icon mit zerrissenem Gelschein und Explosionswolke

In 14 Fällen davon kommt es zur Explosion eines Sprengsatzes; in acht Fällen können die Täterinnen und Täter Bargeld erbeuten. Der festgestellte Diebstahlsschaden verringert sich mit etwa 630.000 Euro nahezu um zwei Drittel.

Der signifikante Rückgang der Fallzahlen in diesem Phänomenbereich ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: Konsequente Strafverfolgung, abgestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherungstechnik der Kreditinstitute wie etwa Nachtverschlüsse, Einbruchmeldetechnik und der Einsatz von Einfärbesystemen zeigen Wirkung. Die Polizei erstellt individuelle Risikoanalysen zu den Geldausgabeautomaten und berät die Kreditinstitute hinsichtlich maßgeschneiderter Präventionsmaßnahmen, um das Risiko von Sprengungen weiter zu reduzieren. Das hat bereits zu einem deutlich erhöhten Sicherungsniveau an vielen Geldausgabeautomaten in Baden-Württemberg geführt.

Ziel bleibt es auch weiterhin, die Tatgelegenheitsstruktur zu reduzieren, die Tatbegehung zu erschweren und mit dem damit einhergehenden Entdeckungsrisikos potenzielle Tatanreize zu minimieren.
Zudem entfalten intensivierte, täterorientierte und zentral beim Landeskriminalamt geführte Ermittlungen ihre Wirkung.
Nach wie vor wird der überwiegende Anteil der Taten von Tätergruppierungen mit Migrationshintergrund aus den Niederlanden begangen. In zwei Fällen führt die Spur nach Frankreich. Um den Tätergruppierungen das Handwerk zu legen, intensiviert die Polizei fortwährend ihre Zusammenarbeit mit den französischen und niederländischen Behörden.

Sprengung von Geldausgabeautomaten – Fallzahlen und Schaden *

Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Differenz
absolut in %
Straftaten gesamt 22 18 21 33 41 24 34 42 43 15 - 28 - 65,1
Versuche 4 8 17 20 25 6 11 23 12 ** 7 - 5 - 41,7
Entwendungsschaden
in Mio. Euro
0,7 2,1 0,3 1,4 1,6 2,1 1,9 2,3 1,8 0,7 - 1,1 - 61,1
Geschätzter Sachschaden
in Mio. Euro
- - - 0,5 1,9 3,5 4,1 4,3 5,7 1,9 - 3,8 - 66,7

* Eine Darstellung von Angriffen auf Geldausgabeautomaten mit dem Modus Operandi „Sprengen“ ist anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht möglich. Diese erfolgt auf Grundlage einer Sondererhebung des Landeskriminalamtes. Es handelt sich hierbei um eine Stichtagserhebung mit teilweise noch laufenden Ermittlungsverfahren, die fortlaufend Änderungen unterliegen kann, insbesondere durch Nachmeldungen. Die Erhebung des geschätzten Sachschadens erfolgt ab dem Jahr 2019.

** Aufgrund des erheblichen Sachschadens hervorgerufen durch die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion werden Fälle, in denen es zur Detonation des Sprengmittels kam, seit Anfang des Jahres 2024 zu den erfolgreichen Taten gezählt. Ob tatsächlich Geld entwendet wird, ist nicht entscheidend, da die Tatbestandsmerkmale der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion gemäß Paragaf 308 Strafgesetzbuch erfüllt sind und dieses Delikt im Verhältnis zur Vollendung des Diebstahldelikts überwiegt.

Härtere Strafen für Geldautomatensprenger

Ende des Jahres 2025 erfolgt die Gesetzesanpassung der Bundesregierung „Zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen“. Diese Anpassung umfasst wesentliche Änderungen in mehreren Gesetzen, darunter das Sprengstoffgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung sowie das Ausgangsstoffgesetz. Die geplanten Änderungen beinhalten unter anderem verschärfte Strafregelungen und eine Erhöhung des Strafmaßes für bestimmte Straftaten. Darüber hinaus soll die Möglichkeit der Durchführung von Telekommunikationsüberwachungen erweitert werden, um Sprengstoffdelikten, insbesondere bei Geldausgabeautomatensprengungen, entgegenzuwirken.

Interview Thomas Strobl Wirtschaftskriminalitaet
Picture alliance/dpa: Lichtgut, Leif Piechowski

»Mit den Änderungen des Sprengstoffgesetzes haben die Ermittlungsbehörden nunmehr weitere Befugnisse, um Geldautomatensprengern das Handwerk zu legen. Das ist wichtig, denn das sind extrem rücksichtslose, schwere Straftaten, bei denen äußerst skrupellose Täter die Gesundheit und das Leben argloser Menschen gefährden. Mit dem Gesetz werden zudem Strafbarkeitslücken geschlossen und das Strafmaß erhöht. Damit stellt die Bundesregierung wichtige Weichen, um die organisierte Sprengstoffkriminalität einzudämmen. In engem Schulterschluss zwischen Polizei, Justiz, Kreditinstituten und Versicherungen machen wir den Tätern in Baden-Württemberg schon lange das Leben schwer. Und hier lassen wir nicht locker. Mit den nunmehr erweiterten Ermittlungskompetenzen und verschärften Sanktionen gehen wir diesen Weg entschlossen weiter.«

Innenminister Thomas Strobl

Gruppenbezogene subkulturelle Gewaltkriminalität

Seit dem Jahr 2022 kommt es wiederholt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen von zwei rivalisierenden, multiethnischen subkulturellen kriminellen Gruppierungen im Großraum Stuttgart. Die Ursachen des Konflikts sind vielschichtig und dürften von territorialen Machtansprüchen im kriminellen Milieu, wechselseitigen Ehrverletzungen über Rauschgiftdelikte bis hin zur toxischen Identifikation der meist jungen (im Alter von 18 bis 29 Jahren), männlichen Gruppenangehörigen mit dem Lebensmotto „crime as a lifestyle“ reichen. Bereits Anfang 2023 wird zur Unterstützung der betroffenen regionalen Polizeipräsidien Reutlingen, Stuttgart, Ludwigsburg und Ulm die Ermittlungskooperation Fokus unter Leitung des Landeskriminalamtes eingerichtet. Diese wurde nach dem Handgranatenwurf auf eine Trauergemeinde in Altbach, Kreis Esslingen, im Februar 2024 in die Besondere Aufbauorganisation (BAO) Fokus mit regionalen Einsatzabschnitten bei den Polizeipräsidien Aalen, Ludwigsburg, Reutlingen, Stuttgart sowie Ulm überführt.

Icon Personen mit Schusswaffe

Durch intensive polizeiliche Maßnahmen der BAO Fokus werden die Strukturen der kriminellen Gruppierungen konsequent aufgehellt und geschwächt. Dabei können beachtliche Ermittlungserfolge verzeichnet werden.
Bilanz: In über 300 Ermittlungsverfahren gegen 195 Beschuldigte werden 327 Durchsuchungen realisiert, 92 Haftbefehle vollstreckt und über 270 Waffen – darunter 36 scharfe Schusswaffen – sichergestellt. Die verhängten Freiheitsstrafen summieren sich auf annähernd 140 Jahre Haft.

Mit Blick auf die weitreichenden Erkenntnisse aus der BAO Fokus und die erzielten Ermittlungserfolge hat sich eindrucksvoll gezeigt, dass das Phänomen der gruppenbezogenen Gewaltkriminalität keine temporäre Erscheinungsform ist, welche mit einer zeitlich begrenzten Organisationsstruktur bekämpft werden kann. Daher werden die Maßnahmen nach zweieinhalb Jahren intensiver Ermittlungen zum 1. Januar 2026 in einen eigenen Arbeitsbereich bei der Abteilung Organisierte Kriminalität/Rauschgiftkriminalität im Landeskriminalamt überführt und auch bei den regionalen Polizeipräsidien in der Alltagsorganisation verortet und konsequent fortgesetzt.

Präventiv tauschen sich die Polizeipräsidien in Sicherheitstagungen mit anderen Behörden und Kooperationspartnern aus, um Handlungsbedarfe zu identifizieren. Zudem bieten Polizeikräfte den Betroffenen und deren Familien Hilfsangebote an, um einen Ausstieg aus kriminellen Strukturen zu fördern. Als verwaltungsrechtliche Maßnahmen kommen weiterhin der Entzug der Fahrerlaubnis oder Gaststättenkonzession, Waffenverbote oder Aufenthaltsverbote in Betracht.

BAO Fokus – Zahlen, Daten und Fakten

300 Ermittlungsverfahren
195 Beschuldigte
327 Durchsuchungen
92 Haftbefehle
270 Waffen, darunter 36 scharfe Schusswaffen
140 Jahre Haft in Summe