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Organisierte Kriminalität
Im Jahr 2025 führt die Polizei in Baden-Württemberg im Bereich der Organisierten Kriminalität – kurz: OK – 46 Ermittlungsverfahren, davon werden 16 neu eingeleitet. Im Jahr 2024 waren es 41 OK-Verfahren (13 neu). Die hohe Anzahl der fortgeführten Ermittlungsverfahren ist auf die in diesem Deliktsbereich regelmäßig erforderliche umfassende und aufwändige Ermittlungsführung zurückzuführen. Etwas mehr als die Hälfte dieser Verfahren bezieht sich auf den Rauschgifthandel und -schmuggel. Danach kommen die Deliktsfelder Cyberkriminalität (zehn OK-Verfahren) und Verfahren im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben (vier OK-Verfahren). Unverändert anspruchsvoll bleibt die Auswertung der aus dem Aufbrechen verschlüsselter Kommunikationsmittel erlangten umfangreichen Datenbestände (SkyECC, Anom). Die Ermittlerinnen und Ermittler sind hier mit erheblichen forensischen und analytischen Herausforderungen konfrontiert.
Zahl der geführten OK-Verfahren steigt
Die Merkmale der Organisierten Kriminalität
Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
- unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
- unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
- unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft
zusammenwirken.
Rockergruppierungen
Die Bezeichnung Outlaw Motorcycle Gang – kurz: OMCG – wird für jene Rockergruppierungen verwendet, die das Gewaltmonopol des Staates ablehnen und häufig der Organisierten Kriminalität zuzurechnen sind. Zu ihren Betätigungen gehören insbesondere Schutzgelderpressung, Drogenhandel und Zuhälterei. Die größten und bekanntesten Rockergruppierungen sind der Bandidos MC, Hells Angels MC, Outlaws MC und Gremium MC, die auch in Baden-Württemberg aktiv sind. Nach wie vor ist es den genannten Rockergruppierungen, mit Ausnahme der Outlaws, verboten, in der Öffentlichkeit ihre Abzeichen oder Kutten zu tragen.
Zudem existieren sogenannte rockerähnliche Gruppierungen. Diese weisen ähnliche Strukturen auf, doch anders als bei den OMCG ist das Motorrad kein wesentliches Identifikationsmerkmal. Menschen mit Migrationshintergrund dominieren diese Gruppen, die sich meist aus Angehörigen derselben Ethnie zusammensetzen.
In Baden-Württemberg gibt es unverändert 154 Ortsgruppen von Rockergruppierungen. Die Ortsgruppen – auch als Chapter oder Charter bezeichnet – zählen insgesamt 2.015 Mitglieder, 45 Mitglieder weniger als im Vorjahr. Damit ist eine rückläufige Mitgliederzahl feststellbar.
55 OMCG-Gruppen deuten in Baden-Württemberg im bundesweiten Vergleich auf eine hohe Dichte von Rockergruppierungen hin. Etwa ein Drittel der Ortsgruppen sind regional ansässige Rockergruppierungen, während rund zwei Drittel Ableger von OMCG oder sogenannte Supporter-, also Unterstützer-Gruppen darstellen. Sie agieren oft als der verlängerte Arm von Motorradclubs, um Gebietsansprüche durchzusetzen und neue Mitglieder zu rekrutieren.
Die Mitgliederzahlen sind wegen Aus- und Übertritten zu anderen OMCG fluide. Diese Veränderungen führen mitunter zu persönlichen Differenzen und Spannungen innerhalb der Szene, die latent die Gefahr gewalttätiger Eskalationen in sich tragen.