Kriminalität im Kontext der Zuwanderung

Baden-Württemberg verzeichnet einen spürbaren Rückgang der Zuwanderung. Auch die Zahl der Straftaten von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie Geflüchteten sinkt deutlich um 15,9 Prozent. Verantwortlich für diesen Rückgang sind sinkende Fallzahlen in mehreren Deliktsbereichen, insbesondere bei Verstößen gegen das Ausländerrecht mit 14,4 Prozent, beim Erschleichen von Leistungen mit 33,7 Prozent, beim Ladendiebstahl mit 18,1 Prozent und bei den Körperverletzungsdelikten mit 15,5 Prozent.

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Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Geflüchtete

Nach den bundeseinheitlichen Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik gilt eine Person als Asylbewerberin, Asylbewerber oder Geflüchtete beziehungsweise Geflüchteter, wenn sie mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „unerlaubter Aufenthalt“, „Kontingentflüchtling“ (bis 31. Dezember 2017), „Schutz- und Asylberechtigter, Kontingentflüchtling“ (ab 1. Januar 2018) oder „Duldung“ registriert wurde.

Rückgang bei der Allgemeinkriminalität

Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Geflüchtete sind bei etwa jeder zehnten aller aufgeklärten Straftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße tatverdächtig. In der Allgemeinkriminalität dominieren syrische und ukrainische Asylsuchende und Geflüchtete, gefolgt von afghanischen, algerischen und türkischen Tatverdächtigen. Rückgänge gegenüber dem Vorjahr zeigen sich vor allem bei Personen aus Syrien und Afghanistan, was insbesondere auf geringere Fallzahlen im Bereich der betrügerisch erschlichenen Leistungen zurückzuführen ist.

Die Opferzahlen unter Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Geflüchteten sind um 16,4 Prozent gesunken. Drei Viertel werden Opfer von Körperverletzungsdelikten, 13,9 Prozent von Bedrohungen. Die meisten Betroffenen stammen aus Syrien und der Ukraine.

Kriminalität im Kontext der Zuwanderung – deliktische Verteilung

Kriminalität im Kontext der Zuwanderung ohne ausländerrechtliche Verstöße – tatverdächtige Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Geflüchtete nach Staatsangehörigkeiten

Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Differenz
absolut in %
syrisch 4.053 3.913 3.811 3.425 2.911 2.474 2.598 3.446 4.077 3.354 - 723 - 17,7
ukrainisch 47 41 64 64 87 69 1.439 3.387 3.567 3.284 - 283 - 7,9
afghanisch 1.934 2.053 2.045 1.749 1.571 1.317 1.924 3.995 2.342 1.824 - 518 - 22,1
algerisch 1.761 1.302 978 647 673 956 1.297 1.646 1.567 1.472 - 95 - 6,1
türkisch 255 333 484 444 463 402 544 983 1.342 1.210 - 132 - 9,8
tunesisch 613 448 441 322 308 326 786 1.232 1.170 864 - 306 - 26,2
marokkanisch 562 617 537 326 342 465 555 950 1.073 788 - 285 - 26,6
irakisch 1.893 1.773 1.580 1.327 1.222 956 927 994 883 740 - 143 - 16,2
ungeklärt 456 456 460 315 318 342 484 670 757 581 - 176 - 23,2
gambisch 2.346 2.627 2.415 1.938 1.734 1.345 1.126 995 738 568 - 170 - 23,0
nigerianisch 695 1.025 1.340 1.474 1.265 1.185 973 776 699 537 - 162 - 23,2

Verstöße gegen das Ausländerrecht

Die illegale Migration nach Europa nimmt im Jahr 2025 deutlich ab*. Deutschland ist nicht mehr das Hauptzielland für unerlaubt einreisende Personen. Sowohl Frankreich als auch Spanien und Italien verzeichnen in diesem Jahr mehr Asylanträge als Deutschland. Die zentrale Mittelmeerroute bleibt die am häufigsten genutzte Flüchtlingsroute nach Europa. Sie führt von Nordafrika nach Südeuropa und betrifft hauptsächlich Libyen, Tunesien und Algerien. Von dort aus gelangen Flüchtende nach Italien oder Malta. Anschließend setzen sie ihre Reise mit Bus, Bahn oder Fahrzeug auch nach Deutschland fort. Die zunehmenden Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration in vielen EU-Ländern wirken sich unmittelbar auf die Flüchtlingszahlen aus.

Die von Landes- und Bundespolizei festgestellten Schleusungsdelikte in Baden-Württemberg steigen um 6,5 Prozent von 371 auf 395 Fälle.

* Quelle: Eurostat

Kriminalität im Kontext der Zuwanderung – Fallzahlen unter Tatbeteiligung mindestens einer/eines tatverdächtigen Asylbewerberin, Asylbewerbers oder Geflüchteten