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Kinder- und Jugendkriminalität
Strafbares Verhalten von Kindern (bis 13 Jahren), Jugendlichen (von 14 bis 17 Jahren) und Heranwachsenden (von 18 bis 20 Jahren) hat verschiedene Erscheinungsformen. Jede fünfte tatverdächtige Person in Baden-Württemberg ist unter 21 Jahren alt. Die Deliktsformen im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität reichen von Ladendiebstahl über einfache Körperverletzungen bis hin zu schwereren Gewaltdelikten. Junge Menschen begehen Gewaltstraftaten häufig in Gruppen, überwiegend außerhalb des häuslichen Umfelds und gelegentlich unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Substanzen.
Kinder- und Jugendkriminalität auf Zehnjahrestief
Insgesamt geht die Zahl der Tatverdächtigen im Bereich der Kinder- und Jugendkriminalität – ausländerrechtliche Verstöße ausgenommen – um 9,6 Prozent von 48.573 auf 43.899 Tatverdächtige zurück. Ohne die Corona-bedingten Ausnahmejahre 2020 und 2021 ist das der mit Abstand niedrigste Wert in den vergangenen zehn Jahren. Von ihnen sind rund 75 Prozent männlich, 37,5 Prozent nichtdeutsch, 11,1 Prozent sind als Asylbewerberinnen, Asylbewerber oder Geflüchtete erfasst.
Trotz des Rückgangs ist ein Anstieg der tatverdächtigen Kinder bei den Körperverletzungsdelikten und Bedrohungen oder auch im Bereich der Gewaltkriminalität feststellbar. Im Bereich der Messerangriffe hingegen geht die Anzahl der unter 21-jährigen Tatverdächtigen in allen Altersgruppen und um insgesamt 9,8 Prozent zurück. Diebstahls- und Körperverletzungsdelikte bilden weiterhin den Schwerpunkt strafbaren Handelns der jungen Tatverdächtigen.
Prävention Kinder- und Jugendkriminalität
Kooperationen mit sozialen Einrichtungen wie Schulsozialarbeit, Jugendämtern oder freien Trägern unterstützen bei der Prävention von Jugenddelinquenz. Ziel ist es, gefährdete Kinder und Jugendliche frühzeitig zu erkennen, die soziale Kompetenz zu fördern, konstruktive Konfliktlösungen zu fördern und Resilienzen zu stärken. Das im Jahr 2023 implementierte Programm „Besonders auffällige junge Straftäterinnen und Straftäter“ – kurz: BajuS – umfasst aufeinander abgestimmte Maßnahmen, um kriminelle Karrieren möglichst erst gar nicht entstehen zu lassen. Dazu gehören normverdeutlichende Gespräche, Antiaggressionstrainings oder fahrerlaubnisrechtliche Einschränkungen durch die Führerscheinstelle. Positiv wirkt sich zudem die interdisziplinäre Zusammenarbeit der landesweit dreizehn Häuser des Jugendrechts aus, die einen ganzheitlichen Ansatz im Umgang mit jungen Tatverdächtigen ermöglicht.
Straftaten an Schulen
Die Zahl der Fälle von Gewalt an Schulen geht im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 Prozent auf 2.372 Fälle zurück. Im Jahr 2025 werden 7,1 Prozent weniger Opfer von Schulgewalt registriert, als im Vorjahr. Insgesamt werden 2.612 Schülerinnen und Schüler sowie 214 Lehrkräfte als Opfer erfasst. Rund 18 Prozent der Betroffenen erleiden keine, rund 56 Prozent leichte und knapp ein Prozent schwere Verletzungen. Knapp jede beziehungsweise jeder Vierte ist Opfer eines Deliktes, das keine Opferverletzung zulässt, wie beispielsweise Bedrohung oder Beleidigung.
Die Aufklärungsquote bei Fällen von Gewalt an Schulen liegt mit 95,6 Prozent naturgemäß auf einem sehr hohen Niveau, da sich Opfer- und Täterseite in der Regel kennen.
»Gewalt darf keinen Platz in unseren Schulen haben – weder körperliche noch verbale, weder im Klassenzimmer noch digital. Wir müssen unsere Schulen als sichere Orte bewahren, an denen Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte angstfrei lernen und lehren können. Schule muss ein Ort des Miteinanders, der Toleranz und des gegenseitigen Respekts sein. Unsere Schulen stehen bei der Prävention von Gewalt nicht allein.«
Innenminister Thomas Strobl
Prävention in der Schule
Die Polizei bietet Schulen im Land ein standardisiertes kriminalpräventives Angebot mit den Schwerpunkten Drogen, Gewalt und Mediengefahren an. Speziell geschulte Präventionsfachkräfte informieren Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Schulunterrichts oder führen ergänzende Veranstaltungen für Lehrkräfte und Eltern durch.
Die polizeiliche Drogenprävention an Schulen richtet sich an die Klassenstufen sechs bis neun. Schülerinnen und Schüler lernen, welches Verhalten im Zusammenhang mit legalen und illegalen Rauschmitteln justiziabel ist und welche straf- und führerscheinrechtlichen Konsequenzen drohen.
Das Programm „Herausforderung Gewalt" stärkt die sozialen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler, fördert einen gewaltfreien Umgang mit Konflikten und vermittelt adäquate Handlungsoptionen. Es richtet sich ebenso an Eltern, Lehrkräfte und weitere relevante Personen.
Zur Prävention von Mediengefahren bietet die Polizei landesweit ab der Sekundarstufe das Schulprogramm „Klasse im Netz“ an. Es ist als modulares Baukastensystem aufgebaut und umfasst zwischen zwei und sechs Unterrichtseinheiten zu Urheber- und Persönlichkeitsrechten, verbotene Inhalte, Cybermobbing, Cybergrooming, Hass und Hetze sowie Sexting.