Cybercrime und Tatmittel Internet und/oder IT-Geräte

Cyberkriminalität umfasst eine Vielzahl von Delikten, bei denen Täterinnen und Täter das Internet oder digitale Geräte gezielt nutzen, um Daten auszuspähen, technische Systeme zu beeinflussen sowie Menschen zu manipulieren. Die Tatbegehung erfolgt meist ortsunabhängig – analoge Grenzen stellen keine Hürde dar. Daraus entstehende kriminelle Erscheinungsformen unterliegen einem stetigen Wandel und stellen die Strafverfolgungsbehörden vor immer neue Herausforderungen. Im virtuellen Bereich wähnen sich Täterinnen und Täter häufig anonym, sind es in vielen Fällen aber nicht – für die Polizei ist das Internet kein rechtsfreier Raum.

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Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Fallzahlen im Bereich Cybercrime sowie der Straftaten mit Tatmittel Internet und/oder IT-Geräte sind – entgegen dem Trend der Vorjahre – im Jahr 2025 rückläufig.
Im Vergleich zu anderen Deliktsfeldern spielen Auslandsstraftaten hier eine deutlich größere Rolle. Als Auslandsstraftaten werden jene Delikte erfasst, bei denen der Handlungsort der Täterinnen und Täter im Ausland liegt oder unbekannt ist, der Schaden aber im Inland entsteht. Gerade bei Cybercrime trifft dies sehr häufig zu, da die Täterinnen und Täter nicht zwangsläufig am Schadensort handeln müssen, wie dies beispielsweise bei einem Einbruchdiebstahl oder einer Sachbeschädigung der Fall ist.
Die im Inland bekannt gewordenen Straftaten verursachen einen Schaden von über 110,1 Millionen Euro, also rund 18 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Der Schaden, der durch Auslandsstraftaten entsteht, ist mit rund 325,8 Millionen Euro fast dreimal so hoch wie bei den Inlandsstraftaten.

Grafik mit zwei Kreisen Tatmittel Internet und Cybercrime im Vergleich

Cybercrime und Straftaten mit Tatmittel Internet und/oder IT-Geräte sind unterschiedliche Delikte. Unter Cybercrime fallen Straftaten, die sich gegen IT-Geräte oder deren Daten richten, beispielsweise Computersabotage.
Straftaten mit dem Tatmittel Internet und/oder IT-Geräte sind hingegen Delikte, die das Internet als Medium nutzen. Hierbei handelt es sich um allgemeine Straftaten, die auch ohne Internet im analogen Raum möglich wären – etwa Bedrohungen oder Betrug.

Zentrale Ansprechstelle Cybercrime

Cybercrime

Im Jahr 2025 verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik 13.612 Cybercrime-Delikte, ein Rückgang von 9,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Aufklärungsquote liegt mit 36,1 Prozent etwa auf dem Vorjahresniveau.
Trotz rückläufiger Fallzahlen in diesem Bereich steigt der verursachte Schaden weiter auf etwa 18,1 Millionen Euro an. Dieser markiert mit einer Zunahme um zwei Prozent ein Allzeithoch. Der Computerbetrug ist mit 11.279 Fällen und einem Anteil von 82,9 Prozent weiterhin das mit Abstand häufigste Delikt bei den Cybercrime-Delikten.

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Die Delikte des Ausspähens und Abfangens von Daten – einschließlich der Vorbereitungshandlungen und der Datenhehlerei – verzeichnen einen Anstieg auf 1.009 erfasste Fälle. Die Datenveränderung und Computersabotage machen mit 227 Fällen 1,7 Prozent der Cybercrime-Delikte aus.

Zusätzlich zu den Cybercrime-Inlandsstraftaten registriert die Polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2025 mit 29.164 Fällen mehr als doppelt so viele Auslandsstraftaten. Der Schaden der Cybercrime-Auslandsstraftaten beläuft sich auf rund 22,9 Millionen Euro. Während die Aufklärungsquote bei Inlandsstraftaten 36,1 Prozent beträgt, liegt diese bei den Auslandsstraftaten lediglich bei 0,9 Prozent – dies zeigt, wie schwer die Ermittlungsführung gegen aus dem Ausland agierende Tätergruppierungen ist.

Cybercrime und Tatmittel Internet und/oder IT-Geräte – Fallzahlen*

* Ab dem Jahr 2021 erfolgte eine geänderte Zählweise der Fallzahlen.

Straftaten mit dem Tatmittel Internet und/oder IT-Geräte

Mit 46.170 Inlandsstraftaten mit dem Tatmittel Internet und/oder IT-Geräte werden im Jahr 2025 etwa so viele Fälle gezählt, wie im Vorjahr. Auch die Aufklärungsquote liegt mit 64,7 Prozent auf ähnlich hohem Niveau.

Betrugsdelikte bilden mit 22.487 Fällen rund die Hälfte aller erfassten Straftaten in diesem Bereich. Die Polizei kann im Jahr 2025 fast 50 Prozent dieser Fälle aufklären.
Den weiterhin größten Anteil stellen dabei – trotz eines konstanten Abwärtstrends – mit 6.634 Fällen der Warenbetrug sowie der Warenkreditbetrug dar. Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet hier einen Rückgang um 17,3 Prozent.

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Zusätzlich zu den in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten 46.170 Inlandsstraftaten mit dem Tatmittel Internet und/oder IT-Geräte sind darüber hinaus 79.358 Auslandsstraftaten erfasst. Die Aufklärungsquote bei diesen liegt bei 2,3 Prozent. Der dadurch verursachte Schaden beträgt rund 303 Millionen Euro und ist damit mehr als dreimal so hoch wie der Schaden der Inlandsstraftaten mit knapp 92,1 Millionen Euro.

Besonders im Bereich der Erpressungsdelikte mit Tatmittel Internet und/oder IT-Geräte, zeigt sich eine große Differenz zwischen Inlands- und Auslandsstraftaten. Die im Jahr 2025 in diesem Bereich erfassten 5.249 Auslandstraftaten machen etwa 90 Prozent aller derartigen Erpressungen aus. Dem-gegenüber stehen 604 Inlandsstraftaten.