- Startseite
- Kriminalität
- Besondere Formen von Gewalt
Besondere Formen von Gewalt
Die Anwendung von Gewalt in ihren verschiedensten Ausprägungen und Kontexten haben die hier dargestellten Phänomenbereiche gemeinsam. Zunächst wird der Fokus auf vulnerable Gruppen gerichtet, die auf Opferseite durch bestimmte Merkmale wie Alter, Beziehung, Geschlecht oder Stellung der Person gekennzeichnet sind. Abschließend wird der Einsatz von Messern und Schusswaffen, von der Bedrohungshandlung bis zum Angriff beziehungsweise zur Schussabgabe, betrachtet.
Straftaten gegen Kinder im familiären Umfeld
Gewalt im familiären Umfeld bleibt ein gravierendes Risiko für Kinder. 2.014 Kinder werden im Jahr 2025 Opfer von Gewalt im familiären Umfeld, das entspricht etwa dem Vorjahresniveau. Soweit der Verletzungsgrad bekannt ist, bleibt mehr als die Hälfte der Kinder unverletzt, rund 45 Prozent erleiden leichte Verletzungen. 31 Kinder werden schwer verletzt und 13 kommen ums Leben. 8,6 Prozent der Kinder sind Opfer von Delikten, die nicht für eine Opferverletzungserfassung zugelassen sind, wie Bedrohung oder Beleidigung auf sexueller Grundlage.
Die Delikte reichen überwiegend von einfachen und gefährlichen Körperverletzungen bis hin zu sexualisierten Übergriffen. 365 Kinder werden im familiären Kontext sexuell missbraucht, was dem Niveau des Vorjahres entspricht. Annähernd 80 Prozent der betroffenen Kinder des sexuellen Missbrauchs sind Mädchen.
Wie bei der Partnerschaftsgewalt gilt auch hier: Fachpraxis und Forschung gehen von einem erheblichen Dunkelfeld aus.
Gewalt gegen Kinder im familiären Umfeld – Opfer
| Jahr | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Differenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| absolut | in % | |||||||||||
| Opfer gesamt | 1.124 | 1.380 | 1.212 | 1.555 | 1.598 | 1.547 | 1.559 | 1.827 | 1.989 | 2.014 | + 25 | + 1,3 |
| leicht verletzt | 465 | 570 | 482 | 632 | 608 | 618 | 578 | 716 | 795 | 752 | - 43 | - 5,4 |
| schwer verletzt | 33 | 31 | 25 | 27 | 34 | 28 | 34 | 29 | 35 | 31 | - 4 | - 11,4 |
| tödlich verletzt | 6 | 14 | 10 | 5 | 13 | 14 | 5 | 10 | 13 | 13 | 0 | 0,0 |
Gewalt gegen Frauen
Gewalt gegen Frauen hat viele Facetten: Alltägliche Annäherungsversuche, frauenfeindliche Sprache, herabwürdigende Witze oder Beschimpfungen.
Auf Initiative Baden-Württembergs hat die Ständige Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichteten Straftaten ins Leben gerufen, die mit Vorlage ihres finalen Sachstandsberichts im Dezember 2023 formal abgeschlossen wurde.
Ein Meilenstein der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist die Entwicklung einer bundeseinheitlichen polizeilichen Definition, die neben vorurteilsgeleiteten Delikten der Hasskriminalität auch vornehmlich gegen Frauen gerichtete Straftaten der Allgemeinkriminalität in den Blick nimmt. Grundlage hierfür bildet eine bundesweit einheitliche und belastbare Datenbasis, die speziell auf gegen Frauen gerichtete Straftaten ausgerichtet ist. Das daraus resultierende bundesweite Lagebild des Bundeskriminalamts wird seit dem Berichtsjahr 2023 veröffentlicht.
Um ein präzises Lagebild innerhalb der Polizeilichen Kriminalstatistik zu gewährleisten, gliedert es sich in fünf Fallgruppen.
Definition „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ – gleichermaßen bezogen auf die analoge wie die digitale Welt.
- Straftaten der Hasskriminalität, die aufgrund einer von Vorurteilen gegen Frauen oder das weibliche Geschlecht geleiteten Tatmotivation heraus begangen werden. Die Taten können sich auch gegen ein beliebiges Ziel richten, sofern ein frauenfeindliches Vorurteil als Tatmotivation zugrunde liegt. Derartige Vorurteile äußern sich insbesondere in einer ablehnenden Einstellung der tatbegehenden Person zur Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung der Geschlechter. Bei der Würdigung der Tatumstände und der Ermittlung der Tatmotivation kommt der Betroffenenperspektive neben anderen Aspekten eine besondere Bedeutung zu. Zudem können weitere Tatmotivationen vorliegen.
- Spezifische Delikte, die überwiegend zum Nachteil von Frauen begangen werden oder in ihrer Ausprägung primär Frauen betreffen. Derartige Delikte können insbesondere alle strafrechtlich relevanten Handlungen umfassen, welche geeignet sind, zu einem körperlichen, psychischen oder ökonomischen Schaden zu führen, oder mit sexualisierter Gewalt einhergehen.
Gewalt gegen Frauen – Fallgruppe Sexualstraftaten
Am häufigsten sind Frauen und Mädchen von sexueller Belästigung, sexuellem Missbrauch, Vergewaltigung, sexuellem Übergriff und sexueller Nötigung betroffen.
Im Jahr 2025 weist die Fallgruppe Sexualdelikte 5.454 weibliche Opfer aus. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen leichten Rückgang um 2,2 Prozent. Annähernd die Hälfte der Opfer ist jünger als 18 Jahre.
Insgesamt ermittelt die Polizei 4.110 Tatverdächtige in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer. Dies entspricht etwa dem Niveau des Vorjahres. 41,1 Prozent der Tatverdächtigen besitzen keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Gewalt gegen Frauen – Fallgruppe Sexualstraftaten – Opfer
| Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Differenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| absolut | in % | ||||||
| Opfer gesamt | 4.372 | 5.163 | 5.214 | 5.575 | 5.454 | - 121 | - 2,2 |
| deutsch | 3.569 | 4.197 | 4.180 | 4.421 | 4.299 | - 122 | - 2,8 |
| nichtdeutsch | 803 | 966 | 1.034 | 1.154 | 1.155 | + 1 | + 0,1 |
Gewalt gegen Frauen – Fallgruppe Sexualstraftaten – Tatverdächtige
| Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Differenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| absolut | in % | ||||||
| Tatverdächtige gesamt | 3.242 | 3.701 | 3.826 | 4.093 | 4.110 | + 17 | + 0,4 |
| deutsch | 1.965 | 2.189 | 2.186 | 2.328 | 2.419 | + 91 | + 3,9 |
| nichtdeutsch | 1.277 | 1.512 | 1.640 | 1.765 | 1.691 | - 74 | - 4,2 |
Gewalt gegen Frauen – Fallgruppe Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt bezeichnet Übergriffe innerhalb enger persönlicher Beziehungen, insbesondere (Ex-) Partnerschaften oder Familien. Sie umfasst physische, sexuelle, psychische und ökonomische Gewalt.
In Baden-Württemberg ist mit einem Anstieg um 3,2 Prozent von 17.990 auf 18.561 Fälle ein Fünf-Jahres-Hoch erreicht. Die Ursachen sind vielschichtig. Der erneute Anstieg könnte auf ein geändertes Anzeigenverhalten und damit auf eine Aufhellung des Dunkelfeldes zurückgehen. Öffentlichkeitswirksame Kampagnen, Veranstaltungen und Aktionstage sind in diesem Kontext ein wertvoller Baustein.
Die Zahl der weiblichen Opfer liegt bei 19.156. Dass die Opferzahl die Fallzahlen übersteigt, zeigt, dass in einzelnen Fällen mehrere Frauen und Mädchen geschädigt werden oder auch mehrere Frauen und Mädchen mehrmals. Unter diesen erleiden 55,1 Prozent leichte Verletzungen, 136 Opfer werden schwer und 25 tödlich verletzt. Bei 40 Prozent der Getöteten besteht ein familiäres Verhältnis. Gleichwohl macht dieser Bereich lediglich rund 28 Prozent aller weiblichen Opfer der häuslichen Gewalt aus. Rund 72 Prozent entfallen auf den Bereich Partnerschaftsgewalt.
Die meisten von Partnerschafts- und innerfamiliärer Gewalt betroffenen Personen sind zwischen 21 und 59 Jahre alt.
Die Zahl der Tatverdächtigen mit mindestens einem weiblichen Opfer beläuft sich auf 15.868 und spiegelt den Anstieg der Fallzahlen wider. Nahezu alle Tatverdächtigen sind den Opfern bekannt. Nur rund elf Prozent von ihnen sind weiblich, 54 Prozent der Tatverdächtigen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Gewalt gegen Frauen – Fallgruppe Häusliche Gewalt – Opfer
| Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Differenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| absolut | in % | ||||||
| Opfer gesamt | 14.767 | 16.306 | 17.704 | 18.538 | 19.156 | + 618 | + 3,3 |
| deutsch | 9.211 | 9.945 | 10.718 | 11.004 | 11.457 | + 453 | + 4,1 |
| nichtdeutsch | 5.556 | 6.361 | 6.986 | 7.534 | 7.699 | + 165 | + 2,2 |
Gewalt gegen Frauen – Fallgruppe Häusliche Gewalt – Tatverdächtige
| Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Differenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| absolut | in % | ||||||
| Tatverdächtige gesamt | 12.387 | 13.534 | 14.786 | 15.300 | 15.868 | + 568 | + 3,7 |
| deutsch | 6.958 | 7.505 | 8.161 | 8.238 | 8.594 | + 356 | + 4,3 |
| nichtdeutsch | 5.429 | 6.029 | 6.625 | 7.062 | 7.274 | + 212 | + 3,0 |
Gewalt gegen Frauen – Fallgruppe Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
Menschenhandel ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Die Bekämpfung des Phänomens hat daher eine hohe Bedeutung.
Diese Fallgruppe umfasst neben dem Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung auch die Delikte Zuhälterei und Zwangsprostitution. Häufig erfolgt die Anbahnung durch Bekannte, Freunde und Familienangehörige, welche die Betroffene in die Prostitution drängen und ausbeuten.
Die Fallgruppe „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" weist 76 Mädchen und Frauen als Opfer aus. Das sind 16 Personen weniger als im Vorjahr. Knapp ein Viertel dieser Opfer sind unter 21 Jahre alt, annähernd 90 Prozent der Opfer besitzen keine deutsche Staatsbürgerschaft. Besonders häufig sind mit 15 beziehungsweise zwölf Opfern chinesische und ungarische Mädchen und Frauen betroffen, gefolgt von rumänischen und deutschen mit jeweils zehn Opfern. Im Jahr 2025 weist die Statistik in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer 74 Tatverdächtige aus, 82,4 Prozent von ihnen besitzen keine deutsche Staatsangehörigkeit.
»Menschen dürfen niemals wie Ware gehandelt und ausgebeutet werden. Mit europaweit koordinierten Schwerpunktaktionen sagen wir diesen kriminellen Machenschaften den Kampf an. Die Drahtzieher hinter diesen perfiden, menschenverachtenden Taten müssen mit aller Konsequenz unseres Rechtsstaates zur Rechenschaft gezogen werden. Deshalb werden wir hier nicht nachlassen und den Kontroll- und Fahndungsdruck hochhalten.
Es geht darum, potenzielle Opfer von Menschenhandel noch besser zu schützen.«
Innenminister Thomas Strobl
Gewalt gegen Frauen – Fallgruppe Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung – Opfer
| Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Differenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| absolut | in % | ||||||
| Opfer gesamt | 57 | 58 | 86 | 92 | 76 | - 16 | - 17,4 |
| deutsch | 18 | 18 | 25 | 22 | 10 | - 12 | - 54,5 |
| nichtdeutsch | 39 | 40 | 61 | 70 | 66 | - 4 | - 5,7 |
Gewalt gegen Frauen – Fallgruppe Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung – Tatverdächtige
| Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Differenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| absolut | in % | ||||||
| Tatverdächtige gesamt | 51 | 54 | 75 | 93 | 74 | - 19 | - 20,4 |
| deutsch | 11 | 22 | 18 | 39 | 13 | - 26 | - 66,7 |
| nichtdeutsch | 40 | 32 | 57 | 54 | 61 | + 7 | + 13,0 |
Gewalt gegen Frauen – Fallgruppe Digitale Gewalt
Digitale Gewalt umfasst konkrete Delikte wie Cyberstalking sowie weitere Delikte, die unter Nutzung digitaler Plattformen und Endgeräte begangen werden. Unter dieses Schlagwort fällt eine breite Palette digital vermittelter Übergriffe: Stalking über Überwachungs-Apps, heimliche Aufnahmen in Umkleiden oder Schwimmbädern sowie sexualisierte Deepfakes, deren Ziel es ist, die Betroffenen zu demütigen oder öffentlich bloßzustellen. Der digitale Raum entwickelt sich rasant und im Netz potenzieren sich die Möglichkeiten und Erreichbarkeiten in einem scheinbar anonymen Raum.
Nachfolgend richtet sich der Blick ausschließlich auf Fälle, deren Tatort in Deutschland liegt.
Im Jahr 2025 werden 2.619 Frauen und Mädchen Opfer digitaler Gewalt. Dies entspricht einem Anstieg von 15,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Ein Drittel der Betroffenen ist minderjährig. Mit 54,6 Prozent entfällt der größte Anteil auf Bedrohungen, gefolgt von Fällen sexuellen Missbrauchs mit 21,3 und Stalking mit 14,8 Prozent. In der Fallgruppe Digitale Gewalt ermittelt die Polizei 2.144 Tatverdächtige in Fällen mit mindestens einem weiblichen Opfer, rund zwei Drittel von ihnen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Gewalt gegen Frauen – Fallgruppe Digitale Gewalt – Opfer
| Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Differenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| absolut | in % | ||||||
| Opfer gesamt | 1.387 | 1.748 | 1.956 | 2.263 | 2.619 | + 356 | + 15,7 |
| deutsch | 1.140 | 1.369 | 1.473 | 1.691 | 1.959 | + 268 | + 15,8 |
| nichtdeutsch | 247 | 379 | 483 | 572 | 660 | + 88 | + 15,4 |
Gewalt gegen Frauen – Fallgruppe Digitale Gewalt – Tatverdächtige
| Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Differenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| absolut | in % | ||||||
| Tatverdächtige gesamt | 1.083 | 1.406 | 1.586 | 1.824 | 2.144 | + 320 | + 17,5 |
| deutsch | 789 | 987 | 1.070 | 1.236 | 1.443 | + 207 | + 16,7 |
| nichtdeutsch | 294 | 419 | 516 | 588 | 701 | + 113 | + 19,2 |
Gewalt gegen Frauen – Fallgruppe Femizide/Tötungsdelikte
Die bisherige Fallgruppe „Femizide“ führt inzwischen die Bezeichnung „Tötungsdelikte“, da der Terminus „Femizid“ zur bundeseinheitlichen Beschreibung dieser Fallgruppe zu Missverständnissen führte. Als Femizide werden exemplarisch durch die World Health Organization vorsätzliche Tötungsdelikte zum Nachteil von Frauen bezeichnet, weil sie Frauen sind.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik liegen keine Informationen zum Tatmotiv vor, sodass eine eindeutige Zuordnung zum Begriff „Femizid“ nicht möglich ist. Die Fallgruppe Tötungsdelikte analysiert und erfasst die Anzahl der weiblichen Opfer aller in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Tötungsdelikte.
Im Jahr 2025 geht die Zahl der Mädchen und Frauen, die von einem versuchten oder vollendeten Tötungsdelikt betroffen sind, um 7,4 Prozent zurück. 37 von insgesamt 125 weiblichen Opfern sterben, 37 werden schwer, 30 leicht und 21 nicht verletzt. Vier der tödlich verletzten weiblichen Opfer sind Kinder, 17 Frauen älter als 60 Jahre. In Fällen von Tötungsdelikten mit mindestens einem weiblichen Opfer weist die Statistik 118 Tatverdächtige aus. 39 Prozent von ihnen besitzen keine deutsche Staatsangehörigkeit.
Gewalt gegen Frauen – Fallgruppe Femizide/Tötungsdelikte – Opfer
| Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Differenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| absolut | in % | ||||||
| Opfer gesamt | 116 | 122 | 106 | 135 | 125 | - 10 | - 7,4 |
| deutsch | 89 | 92 | 75 | 78 | 86 | + 8 | + 10,3 |
| nichtdeutsch | 27 | 30 | 31 | 57 | 39 | - 18 | - 31,6 |
Gewalt gegen Frauen – Fallgruppe Femizide/Tötungsdelikte – Tatverdächtige
| Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Differenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| absolut | in % | ||||||
| Tatverdächtige gesamt | 83 | 107 | 94 | 121 | 118 | - 3 | - 2,5 |
| deutsch | 53 | 75 | 53 | 66 | 72 | + 6 | + 9,1 |
| nichtdeutsch | 30 | 32 | 41 | 55 | 46 | - 9 | - 16,4 |
Gewalt gegen Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst
Der ansteigende Trend der Vorjahre bei der Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ist zwar vorerst gestoppt, allerdings stagnieren die Fallzahlen mit 6.299 Fällen auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Der Oberbegriff umfasst vor allem Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung – sogenannte Opferdelikte – immer dann, wenn das Opfer im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs angegriffen wird.
Die Zahl der Verletzten geht um 8,9 Prozent auf 2.535 verletzte Polizeibeamtinnen und -beamte im Jahr 2025 zurück. 2.519 werden leicht, 16 Polizistinnen und Polizisten schwer verletzt. Das weiterhin hohe Niveau der Fall- und Verletztenzahlen bleibt besorgniserregend.
Die Zahl der Widerstandsdelikte bleibt mit 2.290 Fällen nahezu und der tätlichen Angriffe mit 2.588 Fällen unverändert. Bei gefährlichen und schweren Körperverletzungen zeigt sich hingegen ein deutlicher Rückgang um 34,5 Prozent auf 97 Fälle. Ein Befund bleibt jedoch unverändert: Alkohol wirkt weiterhin als Katalysator für Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten. Über die Hälfte der Tatverdächtigen sind bei der Tatbegehung alkoholisiert.
Messerangriffe zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten nehmen um 14,5 Prozent auf 47 Fälle ab. Hinter diesen nüchternen Zahlen stehen Menschen: Viele der betroffenen Polizeibeamtinnen und -beamten kämpfen nach solchen Angriffen mit schweren körperlichen und seelischen Folgen.
Die Gewalt trifft in der Blaulichtfamilie längst nicht mehr nur die Polizei: Im Jahr 2025 werden 322 Rettungs- und Feuerwehrkräfte als Opfer von Straftaten registriert, 25 mehr als im Vorjahr. 91 davon erleiden leichte Verletzungen.
Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte – Fallzahlen
| Jahr | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Differenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| absolut | in % | |||||||||||
| Straftaten gesamt | 4.394 | 4.330 | 4.767 | 4.993 | 5.151 | 5.049 | 5.467 | 5.932 | 6.362 | 6.299 | - 63 | - 1,0 |
| Straftaten gegen das Leben | 7 | 5 | 5 | 6 | 11 | 5 | 2 | 7 | 7 | 11 | + 4 | + 57,1 |
| Körperverletzung | 2.591 | 2.287 | 648 | 441 | 512 | 430 | 361 | 377 | 332 | 273 | - 59 | - 17,8 |
| Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte* |
1.469 | 1.661 | 1.667 | 1.751 | 1.888 | 1.866 | 2.044 | 2.171 | 2.228 | 2.290 | + 62 | + 2,8 |
| Tätlicher Angriff | - | - | 2.131 | 2.378 | 2.375 | 2.244 | 2.470 | 2.750 | 2.588 | 2.588 | 0 | 0,0 |
* Bis 2017 Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte.
Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte – Opfer
| Jahr | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Differenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| absolut | in % | |||||||||||
| Opfer gesamt | 8.981 | 9.258 | 10.699 | 11.179 | 11.777 | 11.919 | 12.614 | 13.581 | 14.459 | 14.586 | + 127 | + 0,9 |
| leicht verletzt | 2.010 | 1.927 | 2.356 | 2.211 | 2.603 | 2.453 | 2.661 | 2.978 | 2.765 | 2.519 | - 246 | - 8,9 |
| schwer verletzt | 20 | 33 | 34 | 31 | 27 | 18 | 26 | 24 | 18 | 16 | - 2 | - 11,1 |
| tödlich verletzt | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | - 1 | - 100,0 |
Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte – Fall- und Verletztenzahlen
Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte – Tatverdächtige
| Jahr | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Differenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| absolut | in % | |||||||||||
| Tatverdächtige gesamt |
3.859 | 3.842 | 4.249 | 4.398 | 4.521 | 4.413 | 4.812 | 5.206 | 5.321 | 5.382 | + 61 | + 1,1 |
| deutsch | 2.528 | 2.440 | 2.673 | 2.864 | 2.917 | 2.912 | 3.040 | 3.183 | 3.121 | 3.282 | + 161 | + 5,2 |
| nichtdeutsch | 1.331 | 1.402 | 1.576 | 1.534 | 1.604 | 1.501 | 1.772 | 2.023 | 2.200 | 2.100 | - 100 | - 4,5 |
Um Gefahren zu minimieren und die Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten bestmöglich zu schützen, treffen die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Aus- und Fortbildung und Ausstattung.
Das Präventionskonzept „Respekt ist ein Bumerang“ ermöglicht seit dem Jahr 2022 einen offenen Austausch zwischen speziell geschulten Polizistinnen und Polizisten sowie jungen Menschen ab 16 Jahren. Ziel der Veranstaltungen ist es, gegenseitiges Verständnis zu fördern und zu vermitteln, dass jede und jeder selbst beeinflussen kann, ob eine Begegnung positiv und respektvoll verläuft. Damit soll das Konzept langfristig der Gewalt gegen Polizeikräfte entgegenwirken.
Gewalt gegen sonstige Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Sie beraten, entscheiden, helfen – und sind dennoch Zielscheibe aggressiven Verhaltens. Die sonstigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst* sehen sich im Jahr 2025 mit 1.173 Straftaten konfrontiert. Das sind knapp sechs Prozent weniger als im Vorjahr.
Zu der Gruppe der sonstigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst gehören unter anderem Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern, Jobcentern, Bürgerämtern und Führerscheinstellen. Auch politische Mandatsträgerinnen und -träger zählen dazu.
Die Anzahl der Opfer nimmt um 6,6 Prozent ab. Von 1.508 Opfern sind 62,1 Prozent männlich. Knapp ein Drittel der Opfer erleiden keine Verletzungen, 21,9 Prozent leichte und sechs Personen schwere Verletzungen. Nahezu die Hälfte sind Opfer von Delikten, die keine Opferverletzung zulassen. Die Tatverdächtigen handeln überwiegend allein, sind in der Mehrzahl nüchtern, männlich und erwachsen. Sechs von zehn Tatverdächtigen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
* Beinhaltet in der Polizeilichen Kriminalstatistik die Opfertypen: „Amtsträger im öffentlichen Dienst“, „Beamter/Beamten gleichgestellte Person“, „Behördenpersonal“, „Gerichtsvollzieher“, „JVA-Vollstreckungsbeamte“, „Lehrer“, „Postbeamter“, „Sonstiger Vollzugsbeamter“, „Sonstiges Opfer im öffentlichen Dienst“ sowie „Zoll-Vollstreckungsbeamte“.
Prävention Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst
In vielen Berufsfeldern wächst der Bedarf an klaren Schutz- und Präventionsstrategien. Seit August 2025 bietet die Polizei Baden-Württemberg öffentlichen Stellen das Programm „Sicherheit im Arbeitsalltag“ an. Ein modularer Vortrag und ein an einem Leitfaden orientiertes Beratungsgespräch vermitteln klare Verhaltenshinweise und Informationen zu technischen, baulichen und organisatorischen Schutzmaßnahmen. Persönliche Verhaltensempfehlungen, die den Schutz vor gewalttätigen Übergriffen im Arbeitsumfeld erhöhen sollen, ergänzen das Angebot. Seit Dezember 2025 steht dem öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg zusätzlich die Ansprechstelle für Gewaltprävention und Sicherheit im öffentlichen Dienst beim Landeskriminalamt zur Verfügung, die das Ziel hat, Präventions- und Hilfsmaßnahmen bekannt zu machen und Betroffenen Unterstützung zu bieten.
»Beschäftigte im öffentlichen Dienst müssen leider viel zu oft Aggressionen, Hass, Hetze und sogar Gewalt erleben. Mit der neuen ‚Ansprechstelle rund um Gewaltprävention und Sicherheit öffentlicher Dienst‘ – kurz ARGUS öD – haben wir eine zentrale Kontaktstelle für Beschäftigte im öffentlichen Dienst geschaffen, die Gewalt erleben müssen. Damit ergreifen wir aktiv Maßnahmen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst vor Gewalt zu schützen. Die Ansprechstelle ist hier ein weiterer wichtiger Schritt, um unsere Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg bestmöglich zu stärken.«
Innenminister Thomas Strobl
Straftaten mit Messern und Schusswaffen
Wenn in einem Streit ein Messer gezogen wird, besteht akute Lebensgefahr. Entwarnung bei Messerangriffen ist in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht in Sicht, auch wenn ihre Zahl im Vergleich zum Vorjahr um acht Prozent von 3.129 auf 2.880 Fälle sinkt. Messer spielen besonders bei Gewaltkriminalität und Bedrohungsdelikten eine große Rolle. So kommt in knapp der Hälfte aller Fälle von Mord und Totschlag ein Messer zum Einsatz.
Die Anzahl der Tatverdächtigen von Messerangriffen sinkt um 4,9 Prozent auf 2.829.
Rund die Hälfte sind Erwachsene ab 30 Jahren. Der Anteil von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden liegt bei etwa einem Viertel. Rund neun von zehn Tatverdächtigen sind männlich.
Präventionsprogramm „Du bist auch ohne Waffen stark!“
Unter dem Motto „Du bist auch ohne Waffen stark!“ bietet die Polizei Baden-Württemberg seit August 2024 im Rahmen der allgemeinen schulischen Gewaltprävention ein Zusatzmodul an. Es ergänzt die polizeiliche Präventionsarbeit an Schulen und hat zum Ziel, die Messerkriminalität nachhaltig zu reduzieren.
Mit 1.649 Tatverdächtigen und einem Anteil von 58,3 Prozent aller Tatverdächtigen sind Nichtdeutsche deutlich überrepräsentiert. 35,7 Prozent der nichtdeutschen Tatverdächtigen sind Asylbewerberinnen beziehungsweise Asylbewerber oder Geflüchtete. Bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen sind vor allem Personen mit syrischer, türkischer, rumänischer, ukrainischer oder tunesischer Staatsangehörigkeit auffällig. Der Anteil dieser fünf Staatsangehörigkeiten an den nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt bei 42,4 Prozent.
Messerangriffe sind besonders gefährlich und führen oft zu schweren, lebensgefährlichen oder tödlichen Verletzungen. Von den 3.437 Opfern werden 28 tödlich und 210 schwer verletzt. 44,7 Prozent der Opfer kennen die tatverdächtige Person zum Tatzeitpunkt nicht.
Messerangriff
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist Tathandlungen als Messerangriff aus, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus. Für eine präzisere Analyse sind Messerangriffe in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2022 statistisch auswertbar.
Neuerungen bei der Art der Waffenverwendung
Infolge einer bundeseinheitlichen Änderung der kriminalstatistischen Erfassungsmodalitäten im Zusammenhang mit Waffen ab dem Jahr 2025 sind die Fallzahlen im Zusammenhang mit den Fallmerkmalen „mit Schusswaffen gedroht“ und „mit Schusswaffe geschossen“ ab diesem Zeitpunkt nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Ab dem Jahr 2025 werden unter dem neu eingeführten Fallmerkmal „Art der Waffenverwendung“ bundesweit bei bestimmten Delikten unter anderem folgende Werte mit Vorrangregelung erfasst: „Schusswaffe geschossen“ vor „Messer angewendet“ vor „Schusswaffe gedroht“ vor „Messer gedroht“. Beispielsweise wird demnach fortan das Fallmerkmal „mit Schusswaffe gedroht“ nicht mehr erfasst, wenn in dem gleichen Fall auch ein Messer angewendet wurde, da sodann das vorrangige Merkmal „Messer angewendet“ zu erfassen ist. Dieses Verfahren ähnelt demnach dem Vorgehen bei der Fallerfassung nach dem Führungsdelikt, bei der mehrere Straftatbestände, die durch eine Handlung verwirklicht werden, unter der Straftat erfasst werden, der im jeweiligen Strafgesetz die nach Art und Maß schwerste Strafandrohung zugeordnet ist. Darüber hinaus wurde der für die Erfassung der Art der Waffenverwendung zulässige Deliktskatalog angepasst, wonach bestimmte Delikte wie Jagdwilderei oder Verstöße gegen das Tierschutzgesetz seither nicht mehr für eine diesbezügliche Erfassung zugelassen sind.
Eine entsprechende Ertüchtigung wurde auch im Bereich der Tatverdächtigenmerkmale umgesetzt. Damit ist erstmals eine Auswertung von Tatverdächtigen nach den Waffenverwendungsformen „Schusswaffe geschossen“ beziehungsweise „Schusswaffe gedroht“ möglich.
Die Darstellungen zu Messerangriffen bleiben hiervon zunächst unberührt.
Im Jahr 2025 wird in 375 Fällen mit einer Schusswaffe geschossen. Das sind weniger als 0,1 Prozent aller Straftaten. Das Fallaufkommen entspricht in etwa dem Zehnjahresmittelwert von rund 374 Schussabgaben pro Jahr und einem Anstieg um 3,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bei rund 42 Prozent der Fälle handelt es sich um Verstöße gegen das Waffengesetz, bei rund einem Viertel um gefährliche und schwere Körperverletzungen und bei anteilig etwa 17 Prozent um Sachbeschädigungen. Auf Mord und Totschlag entfallen knapp sechs Prozent der Schussabgaben, diese liegen mit zuletzt 22 Fällen im Vergleich zum Zehnjahresmittelwert von rund 17 Fällen auf erhöhtem Niveau.
Für Drohungshandlungen wird eine Schusswaffe vorrangig bei Raub und Bedrohungsdelikten eingesetzt. Der starke Anstieg um mehr als ein Drittel auf 372 Fälle ist zuvorderst auf die Zunahme von Bedrohungshandlungen zurückzuführen.
132 Opfer werden durch einen Schuss verletzt, was dem Vorjahresniveau entspricht. Etwa acht von zehn schussverletzten Opfern sind männlich und rund sechs von zehn schussverletzten Opfern sind älter als 20 Jahre. Insgesamt werden 25 Opfer schwer verletzt, acht Menschen sterben, sechs davon werden ermordet.
Straftaten mit Messern und Schusswaffen – Fallzahlen
| Jahr | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Differenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| absolut | in % | |||||||||||
| Straftaten gesamt – mit Schusswaffe gedroht |
271 | 323 | 295 | 274 | 249 | 202 | 226 | 250 | 272 | 372 | + 100 | + 36,8 |
| Bedrohung | 85 | 95 | 109 | 92 | 98 | 84 | 95 | 93 | 130 | 203 | + 73 | + 56,2 |
| Raub/räuberische Erpressung / räuberischer Angriff |
164 | 184 | 143 | 146 | 114 | 96 | 93 | 116 | 94 | 113 | + 19 | + 20,2 |
| Straftaten gesamt – mit Schusswaffe geschossen |
427 | 582 | 389 | 325 | 384 | 290 | 296 | 314 | 362 | 375 | + 13 | + 3,6 |
| Straftaten gegen das Waffengesetz |
116 | 110 | 121 | 104 | 98 | 79 | 94 | 87 | 125 | 158 | + 33 | + 26,4 |
| gefährliche/schwere Körperverletzung |
66 | 88 | 52 | 41 | 51 | 63 | 62 | 57 | 71 | 93 | + 22 | + 31,0 |
| Sachbeschädigung | 123 | 255 | 92 | 81 | 155 | 61 | 60 | 80 | 57 | 65 | + 8 | + 14,0 |
| Mord und Totschlag | 22 | 25 | 17 | 18 | 11 | 10 | 16 | 18 | 15 | 22 | + 7 | + 46,7 |
| Straftaten gesamt – Messerangriff |
- | - | - | - | - | - | 2.730 | 3.109 | 3.129 | 2.880 | - 249 | - 8,0 |
| Aufklärungsquote in % | - | - | - | - | - | - | 86,8 | 86,1 | 86,3 | 89,2 | + 2,9 | - |
| Raub/räuberische Erpressung / räuberischer Angriff |
- | - | - | - | - | - | 382 | 436 | 381 | 336 | - 45 | - 11,8 |
| gefährliche/schwere Körperverletzung | - | - | - | - | - | - | 942 | 1.200 | 1.201 | 1.022 | - 179 | - 14,9 |
| Bedrohung | - | - | - | - | - | - | 1.192 | 1.251 | 1.308 | 1.267 | - 41 | - 3,1 |
| Mord und Totschlag | - | - | - | - | - | - | 146 | 145 | 158 | 176 | + 18 | + 11,4 |
Straftaten mit Messern und Schusswaffen – Tatverdächtige
| Jahr | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | Differenz | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| absolut | in % | ||||||
| Tatverdächtige gesamt – mit Schusswaffe gedroht |
- | - | - | - | 225 | - | - |
| deutsch | - | - | - | - | 138 | - | - |
| nichtdeutsch | - | - | - | - | 87 | - | - |
| Tatverdächtige unter 21 Jahre – mit Schusswaffe gedroht |
- | - | - | - | 58 | - | - |
| deutsch | - | - | - | - | 31 | - | - |
| nichtdeutsch | - | - | - | - | 27 | - | - |
| Tatverdächtige gesamt – mit Schusswaffe geschossen |
- | - | - | - | 206 | - | - |
| deutsch | - | - | - | - | 143 | - | - |
| nichtdeutsch | - | - | - | - | 63 | - | - |
| Tatverdächtige unter 21 Jahre – mit Schusswaffe geschossen |
- | - | - | - | 53 | - | - |
| deutsch | - | - | - | - | 37 | - | - |
| nichtdeutsch | - | - | - | - | 16 | - | - |
| Tatverdächtige gesamt – Messerangriff |
- | 2.576 | 2.926 | 2.975 | 2.829 | - 146 | - 4,9 |
| deutsch | - | 1.243 | 1.313 | 1.282 | 1.180 | - 102 | - 8,0 |
| nichtdeutsch | - | 1.333 | 1.613 | 1.693 | 1.649 | - 44 | - 2,6 |
| Tatverdächtige unter 21 Jahre – Messerangriff |
- | 720 | 812 | 815 | 735 | - 80 | - 9,8 |
| deutsch | - | 470 | 477 | 457 | 381 | - 76 | - 16,6 |
| nichtdeutsch | - | 250 | 335 | 358 | 354 | - 4 | - 1,1 |
Messerangriff – Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeiten
Schusswaffe
Als Schusswaffen sind Gegenstände definiert, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden. Das Merkmal „geschossen“ kann nur mit Schusswaffen gemäß § 1 Absatz 2, Nummer 1 Waffengesetz erfüllt werden. Das heißt, es handelt sich um Gegenstände, die die oben genannte Definition erfüllen.
Das Merkmal mit einer Schusswaffe „gedroht“ ist hingegen bereits dann zu erfassen, wenn sich mindestens ein Opfer bedroht fühlt. Dieses Merkmal kann daher beispielsweise bereits mit einer Spielzeugpistole erfüllt sein.
Ob sich die Schusswaffe im legalen oder illegalen Besitz befindet, ist in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht ausgewiesen.