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Erfassung der Kriminalität
Das Innenministerium bietet als bundesweiter Vorreiter mit der Website zur Sicherheit 2025 in Baden-Württemberg umfassende und transparente Informationen zur Entwicklung der landesweiten Sicherheitslage. Basierend auf den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik, des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität sowie weiteren Erkenntnissen wird die Sicherheitslage im Jahr 2025 dargestellt und eingeordnet. Zudem bietet sie Auskunft zur Einsatzlage, der Verkehrssicherheit und der Präventionsarbeit.
Vollendete und versuchte Straftaten, die der Polizei bekannt werden, fließen nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und vor Abgabe an die Justiz in die Polizeiliche Kriminalstatistik ein. Sie bilden das sogenannte Hellfeld der Kriminalität, bei der mindestens eine tatverdächtige Person in Deutschland rechtswidrig handelte. Dabei finden sich nicht nur Angaben zu Fällen in der Polizeilichen Kriminalstatistik, sondern in anonymisierter Form Merkmale zu ermittelten Tatverdächtigen und Opfern. Der weitere Verlauf und der Ausgang des Strafverfahrens sind nicht Teil dieser Statistik. Mit wenigen Ausnahmen sind Verkehrsdelikte und Sachverhalte, die nicht zum gesetzlichen Aufgabenspektrum der Polizei gehören, wie Finanz- und Steuerdelikte sowie Straftaten, die im Ausland begangen werden, nicht abgebildet.
Mit dem Ziel, das Gesamtaufkommen aller Straftaten darzustellen, setzt Baden-Württemberg seit dem Jahr 2020 eine bundeseinheitliche statistische Weiterentwicklung zur perspektivischen Ergänzung der Inlandstaten-Statistik um. Diese konkretisiert insbesondere die Erfassung von Straftaten, bei denen sich der Handlungsort der Täterschaft im Ausland befindet oder unbekannt ist, während der Schaden in Deutschland eintritt. Seither erfolgt die Erfassung von Auslandsstraftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik-Ausland. Mit den konkretisierten Erfassungskriterien ist es möglich, eine passgenaue Differenzierung der Fälle abzubilden. Nachdem zunächst betrügerische Anrufstraftaten auswertbar sind, steht ab dem Berichtsjahr 2024 eine bundesweit belastbare Polizeiliche Kriminalstatistik-Ausland mit Daten aller definierten auslandserfassten Straftaten zur Verfügung. Dieser Möglichkeit liegt ein komplexer Abstimmungsprozess des Bundes und der Länder sowie mehrjährige Qualitätskontrollen zur Herstellung einer hohen Datenqualität zugrunde. Insbesondere im Deliktsfeld Cybercrime und bei Straftaten mit dem Tatmittel Internet und/oder IT-Geräte spielen Auslandsstraftaten eine große Rolle. Die statistische Darstellung von Auslandstaten erfolgt getrennt von den Inlandstaten.
Mehrere Faktoren beeinflussen die Abbildung des Kriminalitätsgeschehens. Insbesondere das Anzeigeverhalten der Bevölkerung, die Verfolgungsintensität sowie die strategische Ziel- und Schwerpunktsetzung der Polizei. Auch Strafvorschriften ändern sich und wirken sich dadurch auf die Erfassungskriterien aus. Das schränkt die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr beziehungsweise den Vorjahren ein und kann zu statistischen Abweichungen führen – ohne dass sich der Umfang der Kriminalität grundsätzlich verändert haben muss.
Die beiden durch die Corona-Pandemie geprägten Jahre 2020 und 2021 lassen sich aufgrund der damaligen Schutzmaßnahmen und Beschränkungen kaum mit anderen Jahren belastbar vergleichen. Dies ist grundsätzlich bei der Bewertung der Straftatenentwicklung in der Mehrjahresbetrachtung zu berücksichtigen.
Die Analyse der Polizeilichen Kriminalstatistik, der Polizeilichen Kriminalstatistik-Ausland, des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität und der Verkehrssicherheitslage bilden die Grundlage für eine gezielte Kriminalitätsbekämpfung und Prävention, für die strategische Ausrichtung der Polizei Baden-Württemberg sowie für wissenschaftliche Forschung und sicherheitspolitische Entscheidungen.